Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
GebärdenspracheLeichte Sprache Erklärung zur Barrierefreiheit Icon: Stoppen der AnimationTitelbild-Animation stoppen
Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
Mail
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Kommunale Wärmeplanung

Kommunen mit unter 100.000 Einwohnern müssen bis 2028 einen kommunalen Wärmeplan vorlegen. Als Klimaschutzvorreiterkommune hat Denzlingen eine entsprechende Untersuchung freiwillig bereits frühzeitig in Auftrag gegeben. Der durch ein externes Fachbüro erstellte Wärmeplan wurde dem Gemeinderat am 07.05.2024 vorgestellt.

Die sieben priorisierten Maßnahmen aus dem Wärmeplan für die nächsten 5 Jahre

  • Umsetzung Nahwärmenetz Campus / Käppele / Unter’m Heidach
  • Vorbereitung Nahwärmenetz Grüner Weg / Schwimmbad
  • Ausbau PV - Freiflächenanlagen
  • Umsetzung Nahwärmenetz Rathausareal
  • Sanierung kommunale Gebäude
  • Information und Beratung energetischer Sanierung
  • Entwicklung Informationsangebote für Unternehmen

Wärmeplanung – was heißt das konkret?

Ein Wärmeplan ist eine langfristige strategische Fachplanung, die den Kommunen einen Weg aufzeigt, wie die Wärmeversorgung der Gebäude in Zukunft klimaneutral erfolgen kann.

Aus dem Wärmeplan ergeben sich keine direkten Auswirkungen für Gebäudeeigentümer und Gebäudeeigentümerinnen. Erst wenn es danach zu einer konkreten Gebietsausweisung für ein Wärmenetz kommt, können sich Auswirkungen auf Hauseigentümer und Hauseigentümerinnen ergeben. Diese dafür notwendigen gezielten Prüfungen und die dann möglicherweise folgenden Gebietsausweisungen, beginnen erst jetzt - nach dem Abschluss der Wärmeplanung. Betroffene werden dann selbstverständlich frühzeitig informiert und in den Prozess miteinbezogen.

Wärmeplanung Denzlingen

Zur Erreichung der Klimaschutzziele im Gebäudesektor ist zum 01.01.2024 mit dem Wärmeplanungsgesetz eine verpflichtende Wärmeplanung für Kommunen in Kraft getreten. Das Land Baden-Württemberg strebt mit seinem Klimaschutzgesetz (KSG BW) eine klimaneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2040 an. Denzlingen hat sich das besondere Ziel gesetzt, die Klimaneutralität bereits im Jahre 2035 zu erreichen.

Denzlingen hat gemeinsam mit den Städten und Gemeinden Emmendingen, Vörstetten, Reute, Endingen, Forchheim, Riegel a.K., Teningen, Wyhl a.K. und Sexau kooperiert und eine kommunale Wärmeplanung „im Konvoi“ durchgeführt. Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument für eine klimaneutrale Gemeinde und eine nachhaltige Wärmeversorgung in Denzlingen.

Im Rahmen der Erstellung des kommunalen Wärmeplans wurde eine Bestands- und Potentialanalyse durchgeführt. In der Bestandsanalyse wurde die bestehende Wärmeversorgung erfasst. Die Potentialanalyse untersuchte die Potentiale zur Wärmeeinsparung und zur Nutzung von Wärme aus lokalen erneuerbaren Energien und Abwärme aus Gewerbe und Industrie. Außerdem enthält die Wärmeplanung eine Strategie zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung, inklusive Maßnahmen zur Umsetzung in den nächsten Jahren.

Zum Zweck der kommunalen Wärmeplanung wurden durch die Gemeinde Denzlingen und das von ihr beauftragte Dienstleistungsunternehmen (endura kommunal GmbH) nach §7e KSG BW Daten bei Energieunternehmen, Netzbetreibern, Gewerbe- und Industriebetrieben sowie öffentlichen Stellen erhoben. Die erhobenen Daten werden ausschließlich zum Zweck der kommunalen Wärmeplanung verwendet.

Im Rahmen dieser Planung wurden Gebiete ausgewiesen, die für ein Wärmenetz geeignet sind und welche davon prioritär umgesetzt werden sollen. Dies sind in der Regel solche Gebiete, in denen besonders viel Wärme gebraucht wird, z.B. durch eine hohe Wohndichte oder wo bestehende Wärmenetze ausgeweitet werden können. Die konkrete Planung und der Bau von einzelnen Wärmenetzen schließt sich diesem Prozess an.