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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Schulkindbetreuung

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

An die Erziehungsberechtigten, deren Kinder zum Schuljahr 2026/2027 in die Klassenstufe 1 der Grundschule oder in eine Juniorklasse kommen. Alle Kinder, die zum Schuljahr 2026/2027 in die Klassenstufe 1 der Grundschule oder in eine Juniorklasse in Denzlingen eintreten, haben ab ihrem ersten Schultag einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Dieser Betreuungsanspruch erstreckt sich auf acht Zeitstunden pro Tag. Er besteht in jeder Woche von Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage. Er gilt in allen Schulzeiten und mit Ausnahme von vier Wochen (20 Werktage) auch in den Schulferienzeiten. Die Erziehungsberechtigten entscheiden, in welchem Umfang sie den Betreuungsanspruch ihrer Kinder wahrnehmen.

Ferienbetreuung für Grundschulkinder ab Schuljahr 2026/2027

Zukünftig wird die Vormerkung für die Ferienbetreuung für Grundschulkinder über die Zentrale Vormerkung Schulkindbetreuung der Gemeinde Denzlingen erfolgen.

Ab dem Schuljahr 2026/2027 werden Kinder der Junior- und ersten Klassen aufgrund des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder vorrangig berücksichtigt.
Um den Betreuungsbedarf für die Herbstferien und Weihnachtsferien 2026 zu organisieren, melden Sie bitte bis zum 15.03.2026 Ihren Bedarf an.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027?

Am 12. Oktober 2021 trat das "Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter" (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) in Kraft. Damit wird ein Rechtsanspruch auf eine ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter festgelegt. Geregelt ist der Rechtsanspruch auf Bundesebene im Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Folgende Rahmenbedingungen zum Rechtsanspruch wurden festgelegt:
  • Jedes Kind hat von der 1. bis zur 4. Klasse einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung.
  • Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27 eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1.
  • Er umfasst maximal 8 Stunden an 5 Werktagen (Montag bis Freitag) in der Woche.
  • Er gilt auch für die Zeit der Schulferien. Eine Schließzeit der Einrichtung im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien ist möglich.
Wo erhalte ich weitere Informationen zum Rechtsanspruch?

Wir empfehlen Ihnen die Website des Kultusministeriums Baden-Württemberg, auf der häufige Fragen zum Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter beantwortet werden.

Weitere Informationen erhalten Sie außerdem beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

AWO Hort an der Schule

Grundschule Schulhaus Grüner Weg
Grundschule Schulhaus Hauptstraße
AWO Ortsverein Denzlingen:
c/o Stuttgarter Straße 28, 79211 Denzlingen
Telefon (07666) 611-2620,
E-Mail:
Internet::www.awo-denzlingen.de/hort

Kernzeitbetreuung für Grundschüler/innen

Das Land Baden-Württemberg garantiert in der Verlässlichen Grundschule eine verbindliche Unterrichtszeit von der 2. bis 5. Schulstunde. Damit Familie und Beruf besser miteinander vereinbart werden können, bietet die Gemeinde Denzlingen für Grundschulkinder zusätzlich vor und nach dem Unterricht eine qualifizierte Betreuung an.


Gemeinde Denzlingen
Beitragsrechnung / allgemeine Fragen
Frau Gabriel
Telefon: (07666) 611-1310


Kontakt Schulhaus Grüner Weg
Telefon (07666) 611-2616

Kontakt Schulhaus Hauptstraße
Telefon 0172/8272218

AWO Flexible Nachmittagsbetreuung

An der Ruth-Cohn-Schule Denzlingen
Am Erasmus Gymnasium Denzlingen

AWO Ortsverein Denzlingen:
c/o Stuttgarter Straße 28, 79211 Denzlingen
Telefon (07666) 611-2620
E-Mail:
Internet: https://www.awo-denzlingen.de/schulkinder/flexible-nachmittagsbetreuung

Essen in der Schülermensa

in der Aula des Bildungszentrums

Montag bis Donnerstag von 12:15 Uhr bis 14:00 Uhr geöffnet
Essensbestellung unter (07666) 94 83 70 oder per Telefax unter (07666) 94 83 72
oder per Mail an: