Förderung von Auslagenerstattung für Solarpartys im Rahmen der packsdrauf - Kampagne
Auszug der Förderrichtlinie 2024:
Nachbarschaftliche Solarpartys sind von Einwohnerinnen und Einwohnern selbst organisierte Veranstaltungen im Rahmen der packsdrauf-Kampagne. Die Solarpartys dienen dazu, Nachbarn und andere Interessierte zu sich nach Hause einzuladen, um die eigene Photovoltaikanlage zu zeigen und Erfahrungen zu teilen. Fachlich unterstützt werden die Gastgeber und Gastgerberinnen bei ihrer Solarparty durch Solar-Botschafter und Botschafterinnen, die im Rahmen der packsdrauf-Kampagne eine Fortbildung zum Solarbotschafter / Solarbotschafterin bekommen haben.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Durchführung eines PV-Nachbarschaftsfestes in Form einer Auslagenerstattung für die Verpflegung auf der Solarparty.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form einer Auslagenerstattung in Höhe von maximal 150,00 € für Gastgeber und Gastgeberinnen von Solarpartys. Zu den Auslagen gehören Ausgaben für die Verpflegung (Getränke, Snacks, Schnittchen o.Ä.). Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung des PV-Nachbarschaftsfestes online durch eine Person des Haushalts, in dem das Fest stattgefunden hat. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Durchführung der Veranstaltung und spätestens am 15.12.2024 bei der Gemeinde Denzlingen eingegangen sein.
Wer wird gefördert?
Gastgeber und Gastgeberinnen einer Solarparty, die in Denzlingen stattgefunden hat. Pro Haushalt sind mehrmalige Antragstellungen möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass nicht dieselben Teilnehmenden anwesend waren.
Verwendungsnachweise
Die Prüfung zur Auszahlung nach Durchführung eines PV-Nachbarschaftsfestes erfolgt auf Grundlage folgender Nachweise:
Nachbarschaftliche Solarpartys sind von Einwohnerinnen und Einwohnern selbst organisierte Veranstaltungen im Rahmen der packsdrauf-Kampagne. Die Solarpartys dienen dazu, Nachbarn und andere Interessierte zu sich nach Hause einzuladen, um die eigene Photovoltaikanlage zu zeigen und Erfahrungen zu teilen. Fachlich unterstützt werden die Gastgeber und Gastgerberinnen bei ihrer Solarparty durch Solar-Botschafter und Botschafterinnen, die im Rahmen der packsdrauf-Kampagne eine Fortbildung zum Solarbotschafter / Solarbotschafterin bekommen haben.
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Durchführung eines PV-Nachbarschaftsfestes in Form einer Auslagenerstattung für die Verpflegung auf der Solarparty.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form einer Auslagenerstattung in Höhe von maximal 150,00 € für Gastgeber und Gastgeberinnen von Solarpartys. Zu den Auslagen gehören Ausgaben für die Verpflegung (Getränke, Snacks, Schnittchen o.Ä.). Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung des PV-Nachbarschaftsfestes online durch eine Person des Haushalts, in dem das Fest stattgefunden hat. Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Durchführung der Veranstaltung und spätestens am 15.12.2024 bei der Gemeinde Denzlingen eingegangen sein.
Wer wird gefördert?
Gastgeber und Gastgeberinnen einer Solarparty, die in Denzlingen stattgefunden hat. Pro Haushalt sind mehrmalige Antragstellungen möglich, wenn nachgewiesen werden kann, dass nicht dieselben Teilnehmenden anwesend waren.
Verwendungsnachweise
Die Prüfung zur Auszahlung nach Durchführung eines PV-Nachbarschaftsfestes erfolgt auf Grundlage folgender Nachweise:
- Liste der teilnehmenden Personen (mind. 5 nicht dem Haushalt angehörige Personen)
- schriftliche Bestätigung nach Durchführung durch eine/n Solarbotschafter/in (geschulte Person durch den SFV e.V.)
- Fotos von der Veranstaltung
- Belegkopie der Auslagen