Erwerb, Installation und Inbetriebnahme bidirektionaler Wallboxen der Variante V2H. Voraussetzung für eine Förderung ist der Betrieb einer PV-Anlage mit min. 4,0 kWp am gleichen Hausanschluss sowie der Bezug von Ökostrom.
Pro Objekt wird maximal eine bidirektionale Wallbox gefördert.
Die Gemeinde Denzlingen übernimmt 50% der förderfähigen Kosten, max. 500 € nach Abschluss der Installation.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwalter oder Verwaltungsbeiräte) von Ein- oder Zweifamilienhäusern in Denzlingen sind.
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens sechs Monate nach der Installation eingereicht werden:- Nachweis der Installation der bidirektionalen Wallbox durch Rechnung.
- Nachweis über den Bezug von Ökostrom oder Wechselantrag auf Ökostrom15
- Eintrag der eigenen PV-Anlage in das Marktstammdatenregister
- Foto der installierten bidirektionalen Wallbox
Mit folgendem Antragsformular können Sie den Förderantrag (rein digital) stellen.Sie haben Fragen dazu?
Frau Scholz ist hier die richtige Ansprechpartnerin:
Kontakt:
Tel.: 07666/611-1742
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