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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr
Leistungen > Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

Ausstellung eines Leichenpasses beantragen

Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.

Voraussetzungen

Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

Gemeinde Denzlingen
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Lieferanschrift
Hauptstraße 110
79211 Denzlingen
Hausanschrift
Hauptstraße 110
79211 Denzlingen
> Gemeinde Denzlingen

Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der Sterbefall eingetreten ist.

Verfahrensablauf

Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Sterbeurkunde
  • Todesbescheinigung
  • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
  • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
    (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

Kosten

Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

kein

Rechtsgrundlage

Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG BW)

Freigabevermerk

13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen