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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr
Leistungen > Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Hundehaltung - Namensänderung mitteilen

Wenn Sie einen Hund halten und sich Ihr Name ändert, müssen Sie Ihren neuen Namen der zuständigen Behörde mitteilen.

Anlässe für eine Namensänderung können beispielsweise sein:

  • Heirat
  • Scheidung
  • Aufhebung einer Lebenspartnerschaft

Voraussetzungen

Ihr Name hat sich geändert.

Zuständige Stelle

die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnsitzes

Steueramt [Gemeinde Denzlingen]
Aufgabengebiet: Keine spezielle Ausprägung
Lieferanschrift
Hauptstraße 110
79211 Denzlingen
Hausanschrift
Hauptstraße 110
79211 Denzlingen
> Steueramt [Gemeinde Denzlingen]

Verfahrensablauf

Sie können die Namensänderung formlos mitteilen.
Je nach Angebot der Gemeinde steht ein Formular in der Behörde oder zum Herunterladen im Internet zur Verfügung.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

keiner

Rechtsgrundlage

keine

Freigabevermerk

29.02.2024 Innenministerium Baden-Württemberg

Lebenslagen