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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr
Lebenslagen > Sterbefall > Organspende als Verfügung zu Lebzeiten

Organspende als Verfügung zu Lebzeiten

In einer Patientenverfügung bestimmen Sie, was medizinisch unternommen werden soll, wenn Sie entscheidungsunfähig sind. Darin können Sie auch eine Organspende dokumentieren.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 16.01.2023 freigegeben.

Lebenslagen