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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr
Lebenslagen > Umwelt- und Naturgefahren > Hochwasser > Kommunales Krisenmanagement und Gefahrenabwehr bei Hochwasser > Unwetter-Soforthilfen

Unwetter-Soforthilfen

Das Land Baden-Württemberg zahlt aktuell keine Unwetter-Soforthilfen aus.

Wenn Sie nach einem Unwetter oder einem anderen schweren Naturereignis Unwetter-Soforthilfen beantragen können, dann werden Sie an dieser Stelle aktuelle Informationen finden.

Freigabevermerk

Stand: 14.08.2023

Verantwortlich: Innenministerium Baden-Württemberg

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