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Wegen Waldbrandgefahr sind Feuer im und am Wald verboten – Sperrung der öffentlichen Grillplätze

07.05.2020
Aufgrund der andauernden trockenen Wetterlage geht der Deutsche Wetterdienst derzeit von einer deutlich erhöhten Waldbrandgefahr aus.

Das Landratsamt Emmendingen hat deshalb sämtliches Feuermachen im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald untersagt und hierzu am 18. April 2020 eine Polizeiverordnung erlassen. Dies betrifft insbesondere auch die öffentlichen Grillstellen im und am Wald.

Das Forstamt des Landkreises Emmendingen weist zudem nochmals darauf hin, dass in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober im Wald nicht geraucht werden darf.

Die Polizeiverordnung ist im ganzen Wortlaut auf der Internetseite des Landratsamtes Emmendingen unter www.landkreis-emmendingen.de unter "Bekanntmachungen" veröffentlicht.

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