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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Spielplätze ab 6. Mai unter Auflagen wieder geöffnet

05.05.2020
Die Landesregierung hat ihre Rechtsverordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus am 2. Mai 2020 erneut geändert und weitere, vorsichtige Lockerungen beschlossen. U.a. wurde die Öffnung der Spielplätze, Museen, Ausstellungen und Zoos geregelt.

Die Spielplätze in Denzlingen sind seit 6. Mai unter Auflagen wieder geöffnet. Gemäß den Empfehlungen des Ministeriums für Soziales und Integration

- ist zwischen Personen, wo immer dies möglich ist, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Ansonsten gelten die allgemeinen Regelungen der Corona-Verordnung des Landes.

- ist die zulässige Höchstzahl der Kinder auf dem Spielplatz auf maximal ein Kind pro 10 qm Gesamtfläche begrenzt (siehe entsprechende Ausschilderung auf dem jeweiligen Spielplatz).

- darf der Spielplatz nur von Kindern in Begleitung von Erwachsenen genutzt werden.

Bitte beachten Sie die die jeweilige Beschilderung auf den Spielplätzen. Nur durch einen verantwortungsvollen Umgang mit den beschlossenen Lockerungen können erneut steigende Infektionszahlen vermieden werden.

DIESE REGELUNGEN GELTEN NICHT FÜR ÖFFENTLICHE BOLZPLÄTZE. DIESE BLEIBEN WEITERHIN GESCHLOSSEN.

Weitere Informationen zur Nutzung der Spielplätze finden Sie nachfolgend: