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Gemeinde Denzlingen
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D-79211 Denzlingen
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Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Biber in Denzlingen: Informationen zum Umgang mit Biberbauten

28.10.2025
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner, liebe Landwirtschaftstreibende,

der Biber ist ein faszinierender Baumeister der Natur und auch innerhalb der Gemarkung Denzlingen aktiv. Wir haben an verschiedenen Stellen Biberaktivitäten und Dammbauten festgestellt.
Diese können leider in manchen Bereichen, insbesondere für die Landwirtschaft, Herausforderungen mit sich bringen.

Rechtliches zum Schutz des Bibers
Der Biber ist in Baden-Württemberg eine besonders streng geschützte Art.
• Die Zerstörung seiner Bauten oder Ruhestätten ist eine Straftat nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
• Das eigenmächtige Entfernen eines Biberdamms ist grundsätzlich untersagt.
• Bei Nichtbeachtung können in Baden-Württemberg hohe Bußgelder drohen.

In Ausnahmefällen (z.B. bei drohender Gefahr oder zur Sicherung des Verkehrs) ist eine Entfernung oder Modifikation von Biberdämmen möglich. Solche gezielten Maßnahmen müssen jedoch immer mit den zuständigen Naturschutzbehörden des Landratsamtes und des Regierungspräsidiums abgestimmt werden.

Ihre erste Kontaktstelle für Fragen und zur Abstimmung von Maßnahmen ist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Emmendingen (Amt für Bauen und Naturschutz).

>> Vertiefende Informationen zum Bibermanagement in Baden-Württemberg finden Sie hier.


Bild: Biber am Bachufer. Foto: miloszelezny / Pixabay