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Gemeinde Denzlingen
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Spatenstich „Langacker/Weidenacker“: Bauarbeiten für das neue Denzlinger Gewerbegebiet starten

24.10.2025
Am Freitag, 31. Oktober 2025, um 12:30 Uhr vollzieht die Gemeindeverwaltung Denzlingen den Spatenstich für das zukunftsweisende Gewerbegebiet „Langacker/Weidenacker“. Damit beginnt offiziell die Erschließung des neuen Areals im Westen Denzlingens, ein wichtiger Schritt für die lokale Wirtschaftsförderung und die Schaffung neuer Arbeitsplätze.

„Hier entsteht die Grundlage für Wertschöpfung in unserer Gemeinde. Hier sichern wir die Leistungsfähigkeit und Lebensqualität unserer Bürgerinnen und Bürger“, so Bürgermeister Fabian Nitz. Das Gewerbegebiet „Langacker/Weidenacker“ sei ein klares Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Denzlingen.

Das neue Gewerbegebiet, das sich an die bestehenden Gebiete „Geringfeldele Süd“ und „Geringfeldele Süd 2. BA“ anschließt, umfasst eine Fläche von insgesamt rund 9 Hektar. „Lassen Sie uns verantwortungsvoll mit den Flächen umgehen und Produktivität in Denzlingen langfristig sichern“, appelliert Nitz.

Im Zuge der Erschließungsarbeiten für das neue Gewerbegebiet entsteht in der Vörstetter Straße auf Höhe des „Höllgässles“ ein neuer Kreisverkehr. Weiter wird die Vörstetter Straße beidseitig mit Geh- und Radwegen ergänzt.

Baubedingte Verkehrseinschränkungen: Vollsperrung der Ortszufahrt Vörstetter Straße

Die Erschließungsarbeiten erfordern eine bauzeitliche Vollsperrung der Vörstetter Straße, Ortszufahrt Denzlingen, zwischen der B3 und der Otto-Hahn-Straße. Ab dem 3. November 2025 wird der Verkehr über die Kirchstraße, die Hauptstraße und die Wasserer Straße geleitet. Alternativ kann die B3 über die Kronenstraße erreicht werden. Alle Umleitungen werden deutlich beschildert.

Auch der ÖPNV wird umgeleitet. Der Zweckverband Regio-Nahverkehr Freiburg (ZRF) hat die Fahrpläne der betroffenen Buslinien angepasst. Für die Haltestelle „Kaufhaus Leimenstoll“ wird in der Kronenstraße eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Alle anderen Haltestellen werden weiterhin bedient.

Die Gemeindeverwaltung bittet alle Verkehrsteilnehmenden um Beachtung der Vorfahrtsregelungen, Halteverbote und Umleitungen, sowie um rücksichtsvolles Fahren. Die baubedingte Sperrung erfolgt voraussichtlich bis April 2026.


Karte, grafische Darstellung der Verkehrsführung in Denzlingen für Vollsperrung der Vörstetter Straße