Die Finanzverwaltung informiert: Wichtiger Hinweis zur Grundsteuerreform
05.07.2022
Digitale Abgabe – Ausnahmen möglichFür die Reform der Grundsteuer sind digitalisierte und automatisierte Abläufe unerlässlich. Deshalb müssen die notwendigen Feststellungserklärungen digital eingereicht werden. Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Übermittlung sind möglich – etwa für Personen, die zu einer digitalen Abgabe nicht in der Lage sind. Dazu zählen Sie, wenn Sie beispielsweise keinen Computer oder Internetzugang besitzen.
In dem Fall können Sie die Feststellungserklärung in Papierform abgeben. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie ab dem 1. Juli 2022 ausschließlich bei Ihrem Finanzamt.
Die Bodenrichtwerte können auf der Homepage der Gemeinde Denzlingen über nachfolgenden Link "mehr Informationen" abgerufen werden.