Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung zu Sperrstunde und Alkoholausschank
23.10.2020
Das Landratsamt Emmendingen hat am Freitag, 23. Oktober 2020 eine weitere Allgemeinverfügung erlassen. Im Landkreis Emmendingen gilt nun eine Sperrzeit für Gastronomiebetriebe ab 23:00 Uhr. Diese endet um 06:00 Uhr. Während der Sperrzeit gilt für Gaststätten und gastgewerbliche Einrichtungen gemäß dem Gaststättengesetz auch ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol.
Die Allgemeinverfügung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung, also am Samstag, 24. Oktober 2020 in Kraft.