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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Lebendige Ortsmitte – Platz für Begegnung, Kreativität und Gemeinschaft

Die neue Fußgängerzone Vom 19. September bis 14. Dezember 2026 wird ein Teil der Rosenstraße in Denzlingen zum offenen, sicheren und inspirierenden Begegnungsraum. Der Straßenabschnitt ist in dieser Zeit autofrei und bietet Platz für das, was unseren Ort wirklich lebendig macht: Menschen, Aktionen und gemeinschaftliches Erleben.

In diesen zwölf Wochen entsteht ein lebendiger Freiraum für kulturelle Veranstaltungen, Mitmachaktionen, Austausch, Bewegung und Experimente. Die Straße wird zur Bühne für Nachbarschaft, Gewerbe, lokale Initiativen und alle, die Lust haben, das Miteinander neu zu entdecken.

Die Maßnahme ist eine Kernkomponente des preisgekrönten Klimakonzepts der Gemeinde Denzlingen im Rahmen des Landes-Förderwettbewerbs „Auf dem Weg zur Klimaneutralität“. Sie wird zu rund 90 % aus Fördermitteln des Landtags finanziert, die im Zuge dieses Wettbewerbs bereitgestellt werden.

Veranstaltungskalender

Hier geht es direkt zum Veranstaltungskalender der "Lebendigen Ortsmitte":
Finanziert aus Landesmitteln, die der Landtag Baden-Württemberg beschlossen hat.

Highlights

KI-Bild Lebendige Ortsmitte
Lebendige Ortmitte - Kultureller Auftakt
19.09.2026, 15:00 Uhr
Herbstfest mit Kunst & Handwerk:
26.09.2026 / 27.09.2026
Kulinarisches Wochenende
03.10.2026 / 04.10.2026
Umwelt-Tag
10.10.2026
Begegnung der Kulturen
17.10.2026
Mobil im Alltag
07.11.2026 / 08.11.2026
Ortsmitte
Weihnachtsmarkt
12.12.2026 / 13.12.2026
Ortsmitte mit Marktständen und Besuchern
Kunst im öffentlichen Raum
19.09. bis 14.12.2026

Wichtige Hinweise

Linienführung der Buslinie 120 in Denzlingen während der Sperrung zugunsten der temporären Fußgängerzone.Verkehrshinweise:

Die Straßensperrung im Rahmen der Veranstaltungsreihe "Lebendige Ortsmitte" beginnt aus organisatorischen Gründen bereits am 17. September 2026 und dauert bis zum 15. Dezember 2026.

Während der Sperrung dürfen motorisierte Fahrzeuge den betreffenden Straßenabschnitt nicht befahren. Die Umleitung, einschließlich des öffentlichen Busverkehrs, erfolgt über die Bahnhofstraße. (Linienweg 120 siehe Abbildung)
Fahrräder – auch E-Pedelecs - dürfen den Bereich in Schritttempo passieren.

Lebendige Ortsmitte: Mit Bus und Frelo bequem ins Zentrum von Denzlingen
Neue Frelo-Station im Herzen Denzlingens

Im Rahmen des Projekts „Lebendige Ortsmitte Denzlingen“ entsteht direkt am Kohlerhof eine zusätzliche Frelo-Station. Sie ergänzt die bestehenden Standorte am Bahnhof, am Mach' Blau und beim Kauftreff.
Die Leihfahrräder stehen vom 26. September bis 18. Oktober 2026 zur Verfügung. Die temporäre Station begleitet den Verkehrsversuch, bei dem ein Teil der Rosenstraße in diesem Zeitraum zur Fußgängerzone wird.

Wer vom Bahnhof Denzlingen oder vom Mach' Blau in die Ortsmitte fahren möchte, erreicht das Zentrum bequem mit den Frelo-Leihrädern. Die Ausleihe erfolgt einfach per App über den Anbieter Nextbike. Die Nutzung ist kostengünstig. Inhaberinnen und Inhaber eines Deutschland-Tickets, das über den Regio-Verkehrsverbund Freiburg (RVF) bezogen wird, können ein Standard-Frelo sogar 30 Minuten kostenlos nutzen.
Das Fahrradvermietsystem Frelo ist neben Denzlingen unter anderem auch in Emmendingen, Sexau, Vörstetten und Reute sowie an mehr als 130 weiteren Standorten im Gebiet des RVF verfügbar.

Geänderte Linienführung der Buslinie 120
Bereits ab 14. September 2026 wird die Buslinie 120 auf dem Weg zum beziehungsweise vom Denzlinger ZOB nicht mehr durch die Rosenstraße geführt. Die Fahrten werden stattdessen über die Bahnhofstraße umgeleitet.
Mit dieser Anpassung schafft der Linienverkehr die Voraussetzungen für den Verkehrsversuch „Lebendige Ortsmitte Denzlingen“.
Die Haltestelle Schwarzwaldstraße wird während dieser Zeit auf die Hauptstraße in den Kreuzungsbereich mit der Rosenstraße verlegt.

Parkplätze bleiben erhalten

Alle Parkplätze in der Ortsmitte bleiben in der Zeit der Sperrung vollständig erhalten und weiterhin erreichbar. Das gilt auch für die Stellplätze vor der Sparkasse in der Rosenstraße.

Eine Ausnahme bildet der Schwerbehindertenparkplatz im mittleren Bereich der Rosenstraße. Aufgrund der dort vorgesehenen Bühnenaufstellung muss dieser vorübergehend hinter den Edeka-Markt in den Bereich des Durchstichs zum Bahnhof verlegt werden.

Dabei wird kein bestehender Parkplatz umgewidmet, sondern die Stellplatzsituation wird ergänzt.

In der Bahnhofstraße entfallen für die Dauer der Sperrung 5 Stellplätze, da für das sichere Abbiegen der Buslinien vorübergehend eine Lichtsignalanlage installiert wird.

Informationen zum Verkehrsversuch:

Im Rahmen des Verkehrsversuchs sind insgesamt zwei Verkehrszählungen vorgesehen: die erwähnte erste Zählung vor der Sperrung und eine weitere während des Versuchs.
Dadurch sollen die Verkehrsmengen, die Verkehrsverlagerungen und mögliche Belastungsschwerpunkte miteinander verglichen werden.

Ziel des Versuchs ist es auch, Erkenntnisse darüber zu gewinnen, ob und unter welchen Rahmenbedingungen eine dauerhafte Fußgängerzone in diesem Bereich grundsätzlich möglich wäre.
Eine zusätzliche Zählung nach Ende der Sperrung, um das spätere Verkehrsverhalten nach einer Rückkehr zur ursprünglichen Verkehrsführung zu untersuchen, ist derzeit nicht Bestandteil des vorgesehenen Untersuchungsumfangs.

Befragung zum Verkehrsversuch

Während des Verkehrsversuchs ist eine Befragung der Bürgerinnen und Bürger vorgesehen. Dabei wird zwischen Anwohnerinnen und Anwohnern, Gewerbetreibenden sowie den übrigen Bürgerinnen und Bürgern aus Denzlingen differenziert, sodass die unterschiedlichen Einschätzungen getrennt ausgewertet werden können. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf den Rückmeldungen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der örtlichen Gewerbetreibenden. Einige Gewerbetreibende, die sich bereits im Vorfeld mit Fragen oder Bedenken an die Gemeinde gewandt hatten, wurden in die Vorbereitung der Befragung einbezogen. So konnten auch konkrete Fragestellungen aus ihrer Sicht berücksichtigt werden.
 
Förderhinweis