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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Landtagswahl am Sonntag, 8. März 2026

Wahlschein / Briefwahl beantragen - bequem per Internet oder QR Code

Briefumschlage im Hintergrund. Im Vordergrund schwarze Buchstaben: Briefwahl beantragenWenn Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, müssen Sie rechtzeitig schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Fax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung einen Wahlscheinantrag stellen. Das Formular zur Beantragung des Wahlscheins liegt Ihrer Wahlbenachrichtigung bei. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Um Ihren Wahlscheinantrag und Ihre Briefwahlunterlagen elektronisch anzufordern, können Sie entweder nachfolgenden Link verwenden, oder mit Ihrem Mobilgerät den QR-Code auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung scannen.

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 30.01.2026 verschickt.

>> Hier geht es zum Online-Antragsverfahren für Wahlscheine/Briefwahlunterlagen

Bitte bachten Sie: Das Online-Antragsverfahren für Wahlscheine/Briefwahlunterlagen wird am Mittwoch, 4. März 2026 um 12:00 Uhr geschlossen.

Wahlscheine können von Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, noch bis Freitag, 06.03.2026, 15.00 Uhr bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, dass Sie im Rathaus mit den ausgehändigten Briefwahlunterlagen gleich vor Ort wählen. Dafür sind 2 Wahlkabinen im Rathaus aufgestellt.

Im Falle nachweislich plötzlicher Krankheit, kann der Antrag noch bis zum Wahltage (08.03.2026) bis 15.00 Uhr gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, oder er ihn verloren hat, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl (07.03.2026), 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. Nur für diesen Fall ist eine Mitarbeiterin des Bürgerbüros unter der Tel. 07666-611-1330 (von 11:00 bis 12:00 Uhr) erreichbar.

Bitte beachten Sie, dass an diesen Tagen keine anderen Bürgerbüro-Leistungen erledigt werden. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen im Bürgerbüro (Tel. 07666-611-1330).

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Bürgerbüro Denzlingen, Tel. 611-1330, Mail: , Fax: 611-1371.

Bekanntmachungen zur Landtagswahl am 8. März 2026

Allgemeine Informationen zur Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg

Erklärfilm zur Landtagswahl 2026 der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg
Am 8. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Mit Ihrer Stimme entscheiden Sie mit, wer das Land in den kommenden Jahren gestaltet – von Bildung über Umwelt bis Wirtschaft.
Zum ersten Mal gilt ein reformiertes Wahlrecht mit zwei Stimmen und ein Wahlalter ab 16 Jahren.

Umfangreiche Informationen rund um die Landtagswahl 2026 in Baden-Württemberg bietet das Internetportal der Landeszentrale für politische Bildung (LpB) unter https://www.landtagswahl-bw.de/landtagswahl-2026-in-baden-wuerttemberg.