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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
Mail
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Förderung Regenwasserzisterne

Auszug aus der Förderrichtlinie 2024:

Was wird gefördert?
Gefördert werden Regenwasserspeicher ab einem Fassungsvermögen von 2 m³, die zur Bewässerung auf privaten Grundstücken genutzt werden. Gefördert werden sowohl oberirdisch als auch unterirdisch installierte Zisternen. Eine Einleitung des Überlaufs der Zisterne in die Kanalisation oder eine Versickerungsfläche muss gegeben sein.

Wer wird gefördert:
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer/-innen, Erbbauberechtigte, Mieter/-innen22, Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwaltungen oder Verwaltungsbeiräte) von Ein- oder Mehrfamilienhäusern in Denzlingen sind. Für jedes antragsberechtigte Grundstück kann ein Antrag nur einmalig gestellt werden. Eine darüberhinausgehende Förderung wird ausgeschlossen.

Wie wird gefördert:
Die Förderung beträgt 200,00 € pro Kubikmeter (m³) Fassungsvermögen, max. 800 €.

Verwendungsnachweis:
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach Umsetzung des Projekts eingereicht werden:
  • Rechnung der Brauchwasserwasseranlage (Zisterne)
  • Foto der Brauchwasseranlage
1. Antragsteller/ Antragstellerin
Vorname*
Name*
ggf. Institut
Straße, Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Telefon*
E-Mail*
Bank
BIC
IBAN
2. Regenwasserspeicher zur Bewässerung
Mindestfassungsvermögen: 2 m³
Datum Einbau Regenwasserspeicher
Fassungsvermögen des Speichers im m³
Platzierung des Speichers oberirdisch
unterirdisch
Einleitung des Überlaufs der Zisterne erfolgt in Kanalisation
Versickerungsfläche
Größe der Versickerungsfläche
Zuschuss: 200,00 € pro Kubikmeter Fassungsvermögen. Maximale Förderung 800,00 €
Der Antrag bezieht sich auf folgendes Grundstück
Flur*
Flurstück*
Größe:(m²)*
4. Erklärungen
Ich versichere, dassMir bekannt ist, dass
  • die Gemeinde Denzlingen berechtigt ist, alle in diesem Antrag und den Verwendungsnachweisen erhaltenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO zum Zwecke der Antragsbearbeitung elektronisch zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten sowie mich per E-Mail auf Neuerungen und Informationen hinzuweisen.
  • Sie können jederzeit gegenüber der Gemeinde Denzlingen die Berichtigung Art. 16 DSGVO, Löschung Art. 17 DSGVO und Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von Ihrem Widerrufsrecht nach Art.7 DSGVO gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung ,mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
    Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E- Mail oder per Fax an die Gemeinde Denzlingen übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
  • Bei Auszahlung der Zuschussprämie auf Ihr angegebenes Konto eine automatischer Benachrichtigung erfolgt.
  • zu Unrecht- insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen der Zuschusszusage- erhaltene Zuschüsse an die gemeinde Denzlingen zurückzuzahlen sind.
  • die gemeinde Denzlingen ihre Widerrufsmöglichkeiten wahrnehmen kann, bei nicht der Richtlinie entsprechender Ausführung oder nicht rechtzeitiger Vorlage geforderter Nachweise.
5. Verfahrenshinweise und Anlagen
WICHTIG: Antragsstellung ist innerhalb von 6 Monaten nach Installation des Regenwasserspeichers
Kopie Rechnung mit Nachweis über Fassungsvermögen
(max. 10 MB)
Zahlungsnachweis*
(max. 10 MB)
Foto des Regenwasserspeichers
(max. 10 MB)
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