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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
Mail
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Förderung E-Roller und E-Motorrad

Auszug aus der Förderrichtlinie 2024:

Was wird gefördert?
Die Anschaffung ab Werk ausgestattete batteriebetriebene Elektromotorroller oder E-Motorräder, unabhängig vom Hersteller (E-Fahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen L1e, L2e, L3e, L4e, ACHTUNG: E-Scooter werden nicht gefördert). Der Bezug von Ökostrom im Haushalt des Antragstellers ist eine Förderbedingung.

Wie wird gefördert?
Die Förderung bei Anschaffung eines Elektrorollers oder E-Motorrades erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses in Höhe von 25 % des Anschaffungspreises, max. 200,00 €. Als Anschaffung zählen Kauf oder Leasing eines Fahrzeugs.

Wer wird gefördert?
Personen, die in Denzlingen gemeldet sind, dürfen die Fördermittel in Anspruch nehmen. Jeder Haushalt wird innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten nur einmal unterstützt.

Verwendungsnachweise:
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach der Anschaffung eingereicht werden:
  • Rechnung und Zahlungsnachweis
  • Nachweis über den Bezug von Ökostrom oder Wechselantrag auf Ökostrom
1. Antragsteller/ Antragstellerin
Name*
Vorname*
ggf. Institut
Straße, Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Telefon*
E-Mail*
Bank*
BIC*
IBAN*
2. Zuschuss zur Anschaffung eines E-Motorrollers oder E-Motorrads
Ich beantrage einen Zuschuss für folgendes Fahrzeug Motorroller mit Elektroantrieb (Förderfähig sind E-Fahrzeuge der EG- Fahrzeugklassen L1e, L2e, L3e, L4e)
Motorrad mit Elektroantrieb (Förderfähig sind E-Fahrzeuge der EG- Fahrzeugklassen L1e, L2e, L3e, L4e)
Von der Förderung ausgeschlossen sind Kleinstfahrzeuge der Untergruppen L1e-A und L1e- B.
Förderhöhe: Einmaliger Zuschuss, 25 % der Anschaffungskosten, maximal 200€
Ich nehme die Abmeldeprämie von 100€ zusätzlich in Anspruch für die Ersetzung eines Fahrzeugs mit Verbrennungsmotor( Nachweis der Abmeldung/ Außerbetriebsetzung erforderlich) ja
nein
Bitte beachten: Förderbedingung ist der Bezug von Ökostrom im Haushalt des Antragstellers( Nachweis erforderlich).
Anschaffungskosten EUR
Datum der Anschaffung
3. Erklärungen
Ich versichere, dassMir ist bekannt, dass
  • die Gemeinde Denzlingen berechtigt ist, alle in diesem Antrag und den Verwendungsnachweisen enthaltenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO zum Zwecke der Antragsbearbeitung elektronisch zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten sowie mich per E- Mail auf Neuerungen und Informationen hinzuweisen.
    Sie können jederzeit gegenüber der Gemeinde Denzlingen die Berichtigung Art. 16 DSGVO, Löschung Art. 17 DSGVO und Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von Ihrem Widerrufsrecht nach Art.7 DSGVO gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung ,mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
    Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E- Mail oder per Fax an die Gemeinde Denzlingen übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
  • Bei Auszahlung der Förderung eine automatische Benachrichtigung erfolgt.
  • der/die Antragsstellende gemäß der Förderrichtlinien verpflichtet ist, für den Zeitraum von 36 Monaten eine Plakette der Gemeinde Denzlingen( abzuholen im Rathaus) sichtbar an dem geförderten Fahrzeug anzubringen.
  • ich verpflichtet bin, unverzüglich der Gemeinde anzuzeigen, wenn sich für die Bewilligung maßgebliche Umstände ändern.
  • die Gemeinde Denzlingen jederzeit von ihrem Recht gebrauch machen kann, die Einhaltung der oben genannten Selbstverpflichtung im Laufe der 36 Monate zu überprüfen.
4. notwendige Anlagen/ Verwendungsnachweise
Kopie Personalausweis
(max. 10 MB)
Rechnung und Zahlungsnachweis
(max. 10 MB)
Nachweis über Ökostrom oder Wechselantrag
(max. 10 MB)
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