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Auffrischimpfungen in Baden-Württemberg ab 1. September

03.09.2021
Entsprechend der Beschlüsse der Gesundheitsministerkonferenz sind Auffrischimpfungen in Baden-Württemberg ab dem 1. September möglich. Die Auffrischimpfung erfolgt für alle aktuell berechtigten Personengruppen in jedem Fall erst dann, wenn die Zweitimpfung (oder im Fall von Johnson & Johnson bzw. bei Genesenen die einmalige Impfung) mindestens sechs Monate zurückliegt.
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Auffrischimpfung