Kartierungen von Tieren, Pflanzen und Lebensraumtypen
23.04.2021
In unserer Gemeinde werden ab April bis Ende November 2021 Kartierungen von Arten und Lebensraumtypen der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie, weiteren Tieren (Vögel, Insekten) und/oder Pflanzen durchgeführt. Die Kartierungen finden auf wenigen Stichprobenflächen überwiegend im Außenbereich unserer Gemeinde statt.Die Untersuchungen erfolgen im Auftrag der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg LUBW. Eine Zuordnung von Ergebnissen zu Grundstückseigentümern oder Bewirtschaftenden findet bei der Erfassung und Auswertung der Kartierungen nicht statt. Es werden auch keine dauerhaften Markierungen auf der Fläche vorgenommen.
Im Rahmen dieser Erhebungen ist es den Kartierenden als Beauftragte der LUBW grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten
(§ 52 Naturschutzgesetz). Die Kartierenden betreten nur Grünlandflächen und Wald im Außenbereich bzw. nutzen das vorhandene Wegenetz. Die von der LUBW beauftragten Personen haben eine Kartierbescheinigung, die sie im Gelände mit sich führen.
Die Kartierenden sind in der Regel alleine im Gelände unterwegs, der gebotene Mindestabstand wird eingehalten. Bei der Kartierung werden in jedem Fall die derzeit geltenden Vorgaben zur Kontaktbeschränkung zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus eingehalten.