Startseite zum Kontaktformular Telefon zum Menü
GebärdenspracheLeichte Sprache Erklärung zur Barrierefreiheit Icon: Stoppen der AnimationTitelbild-Animation stoppen
Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
Mail
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Außerordentliche Wirtschaftshilfen und Überbrückungshilfe III

30.10.2020
Laut Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28.10.2020 soll es für die von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betrieben, (Solo-) Selbstständigen, Vereinen und Einrichtungen eine außerordentliche Wirtschaftshilfe geben.

Der Erstattungsbetrag beträgt 75 % des entsprechenden Umsatzes des Vorjahresmonats (Fixkosten November 2019) für Unternehmen bis 50 Mitarbeiter. Für Unternehmen über 50 Mitarbeiter ist eine Erstattung bis zur beihilferechtlichen Grenze geplant. Die außerordentlichen Wirtschaftshilfen sollen analog zu den aktuellen Überbrückungshilfen über das digitale Portal www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de bzw. auf den Seiten des Finanzministeriums (siehe nachfolgender Link "mehr Informationen") von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Anwälten für die betroffenen Unternehmen beantragt werden können. Die Abstimmung zwischen dem Bundesfinanzministerium und dem Bundeswirtschaftsministerium sind abgeschlossen und werden aktuell in Förderrichtlinien überführt und mit den Ländern sowie der EU-Kommission abgestimmt. Mit einer Antragsstellung ist in „einigen Tagen“ zu rechnen.

Die Überbrückungshilfen II sollen verlängert und die Konditionen für die hauptbetroffenen Wirtschaftsbereiche verbessert werden. Diese Überbrückungshilfen III sollen ab Dezember/Januar beispielweise von der Kultur- und Veranstaltungsbranche und den Soloselbstständigen abrufbar sein.

Der bestehende KfW-Schnellkredit für Unternehmen wird für Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftige geöffnet und angepasst:
>>hier geht's zu Informationen zum KfW-Schnellkredit

> mehr Informationen...