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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Quarantänepflicht bei Rückkehr aus einem Risikogebiet

21.08.2020
Aus aktuellem Anlass, weisen wir darauf hin, dass sofern Sie aus einem Risikogebiet einreisen, Sie sich sofort nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Die Quarantänepflicht gilt für alle Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor der Einreise auch nur zeitweise in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Das regelt die baden-württembergische Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne vom 14. Juli.
Die Liste der Risikogebiete veröffentlicht das Sozialministerium aktuell auf seiner Internetseite.

Meldepflicht beim Ordnungsamt
Denzlinger Bürger/innen, die aus einem Risikogebiet einreisen, sind verpflichtet, umgehend das Ordnungsamt des Rathauses Denzlingen zu kontaktieren. Die Behörde benötigt Vorname, Name, Anschrift, eventuell den davon abweichenden Aufenthaltsort, das Einreisedatum sowie eine Telefonnummer. Die betroffenen Personen sollen sich am besten per E-Mail an gemeinde@denzlingen.de oder k.kleiser@denzlingen.de wenden.
Während der Quarantänezeit darf man sich nur zuhause aufhalten. Auch ist es ist nicht gestattet, Besuch zu empfangen. Bis zum Erhalt eines negativen Testergebnisses (PCR-Test) müssen Sie in Quarantäne bleiben!

Wegfall der Quarantäne
Die Quarantänepflicht entfällt für Personen, die über ein ärztliches Zeugnis in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind. Das ärztliche Zeugnis muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt worden ist. Das Testergebnis darf bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nicht älter als 48 Stunden sein. Das ärztliche Zeugnis ist für mindestens 14 Tage nach der Einreise aufzubewahren.

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