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Gemeinde Denzlingen
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Offenland-Biotopkartierung im Landkreis Emmendingen

30.10.2026
Ergebnisse der Kartierung auf der Internetseite der LUBW

In Denzlingen hat im Jahr 2025 im Auftrag der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg die Kartierung der gesetzlich geschützten Biotope im Offenland stattgefunden. Diese Kartierungen sind nun abgeschlossen. Damit liegt ein aktueller Überblick über diese Kleinode der Natur in unserer Gemeinde vor. Sie sind wertvoller Lebensraum für zahlreiche und oft auch seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten und bereichern das Landschaftsbild.
Die Ergebnisse können voraussichtlich ab Dezember 2026 über den Daten- und Kartendienst der LUBW kostenlos eingesehen und abgerufen werden: https://umweltdaten.lubw.baden-wuerttemberg.de/
→ Natur und Landschaft → Flächenschutz und Landschaftspflege → Geschützte Biotope
→ Natur und Landschaft → Flächenschutz und Landschaftspflege → FFH-Mähwiesen

Die Biotope lassen sich u. a. als Kartendarstellung aufrufen. Die bei der Kartierung erfassten Sachinformationen wie Beschreibungen und Artenlisten sind ebenfalls hinterlegt. Die Daten und Abgrenzungen können zudem als PDF-Dokumente bzw. in Form von Shape-Dateien für geografische Informationssysteme (GIS) heruntergeladen werden.

Durch die Kartierung wurden alle gesetzlich geschützten Biotope wie beispielsweise Magerrasen, Nasswiesen und Feldhecken in Form von Biotopkomplexen erfasst. Ein kartiertes Biotop kann dabei aus einer oder mehreren (Teil-) Flächen bestehen und einen oder mehrere Biotoptypen umfassen. Ein Beispiel für einen solchen Biotoptypenkomplex aus mehreren Biotoptypen ist eine Feldhecke mit angrenzendem Magerrasen. Für jedes Biotop liegt eine aussagekräftige Beschreibung vor, ergänzt durch Artenlisten und weitere Angaben. Da es sich bei einem Großteil der gesetzlich geschützten Biotope nach § 30 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und § 33 Abs. 1 Naturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) zugleich um Lebensraumtypen handelt, die nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützt sind (so genannte FFH-Lebensraumtypen“), wurden auch Angaben zu Flächenanteilen von FFH-Lebensraumtypen in den Biotopen hinterlegt. Die FFH-Mähwiesen, die seit 1. März 2022 zu den gesetzlich geschützten Biotopen zählen, werden nicht in Form von Biotopkomplexen mit anderen Biotoptypen zusammen, sondern gesondert erfasst

Bitte beachten Sie, dass nach § 30 Abs. 2 BNatSchG alle Flächen, die die charakteristischen Eigenschaften eines geschützten Biotoptyps (nach § 30 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG oder § 33 Abs. 1 NatSchG) aufweisen, unmittelbar durch Gesetz unter Biotopschutz stehen. Es bedarf hierfür keiner gesonderten Erfassung oder Unterschutzstellung. Auch die Kenntnis der Betroffenen über den Schutzstatus ist für die Schutzverpflichtung unerheblich. Die Kartierung der LUBW hat lediglich eine deklaratorische Funktion und ermöglicht es den Betroffenen, ihre bestehenden gesetzlichen Verpflichtungen besser zu erkennen und sich entsprechend zu verhalten. Die veröffentlichten Daten dienen darüber hinaus auch als Grundlage für die landwirtschaftliche Förderkulisse.

Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter können in der Regel ihre bisherige Nutzung beibehalten, solange sie nicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Biotops führt. Gerne berät die untere Naturschutzbehörde im Kreis Emmendingen (naturschutz@landkreis-emmendingen.de).

Weitere Informationen zur Offenland-Biotopkartierungen finden Sie im Internet unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-l andschaft/offenland-biotopkartierung.