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Betreuungsgebühren während der Schließzeit der Kindergärten

18.03.2020
Gemeinden im Landkreis Emmendingen stimmen sich ab - Pressemitteilung des Gemeindetags BW/Kreisverband EM

Für Eltern und Erziehungsberechtigte, die aufgrund der Entscheidung des Landes Baden-Württemberg eine Notbetreuung für Kinder nicht in Anspruch nehmen können, soll die Erhebung der Kinderbetreuungsgebühren ausgesetzt werden.

Darüber verständigten sich die Oberbürgermeister und Bürgermeister der Städte und Gemeinden des Landkreises Emmendingen in den vergangenen Tagen. Diese Regelung soll zunächst für einen Monat gelten. Sie ist Folge der Entscheidung des Landes vom 13. März 2020, die Einrichtungen bis zum Ende der Osterferien zu schließen.

Eltern, welche die Notbetreuung in Anspruch nehmen, fallen nicht unter diese Regelung. Die Rathauschefs fordern das Land auf, die nicht unerheblichen Ausfälle zu erstatten. Vor dem Hintergrund absehbarer weiterer Belastungen sind die Kommunen auf die Unterstützung des Landes angewiesen.

Mit dieser Entscheidung zu den Gebühren wollen die Städte und Gemeinden im Landkreis Emmendingen ein Zeichen setzen, dass die Sorgen der Eltern ernst genommen werden. Denn zur fehlenden Kinderbetreuung kommen zwischenzeitlich oft existenzielle Sorgen. „Wir müssen diese Sorgen auch in der Krise ernst nehmen und dürfen die Menschen nicht alleine lassen“, so Bürgermeisterin Hannelore Reinbold-Mench als Kreisvorsitzende des Gemeindetages.