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Gemeinde Denzlingen
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Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen untersagt – Verstöße werden künftig geahndet

05.08.2026
Die Gemeinde Denzlingen weist erneut auf das vom Landratsamt Emmendingen angeordnete Verbot der Wasserentnahme hin. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der niedrigen Wasserstände ist die Entnahme von Wasser aus allen oberirdischen Gewässern im Landkreis – insbesondere aus Bächen, Flüssen und Seen – untersagt. Ausgenommen hiervon ist ausschließlich der Rhein. Das Verbot gilt ausdrücklich auch für die Entnahme mittels Handgefäßen wie Eimern oder Gießkannen sowie durch Pumpen oder sonstige technische Vorrichtungen.

In den vergangenen Wochen wurden durch den Gemeindevollzugsdienst vereinzelt Personen bei der unerlaubten Wasserentnahme festgestellt. Diese wurden zunächst mündlich verwarnt und über die geltende Rechtslage informiert. Leider haben diese Hinweise nicht den gewünschten Erfolg erzielt.

Die Gemeinde weist daher darauf hin, dass künftig bei festgestellten Verstößen konsequent Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafanzeigen erstattet werden. Die Missachtung der Verfügung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Rechtsgrundlage ist die vom Landratsamt Emmendingen erlassene Rechtsverordnung bzw. Allgemeinverfügung zum Schutz der oberirdischen Gewässer aufgrund der Niedrigwassersituation. Sie stützt sich auf § 100 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit den einschlägigen Vorschriften des Wassergesetzes für Baden-Württemberg. Ziel der Anordnung ist es, die ohnehin stark belasteten Gewässer sowie deren Tier- und Pflanzenwelt vor weiteren Beeinträchtigungen zu schützen.

Die Gemeinde Denzlingen bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis sowie um die konsequente Einhaltung des Wasserentnahmeverbots. Nur gemeinsam kann ein wirksamer Beitrag zum Schutz unserer heimischen Gewässer geleistet werden.

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