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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
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Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Bekanntmachung wasserrechtlicher Vorhaben

13.12.2019
Der Beregnungsverband Mittlere Elz beantragt mit Schreiben vom 05.12.2019 die Entnahme aus dem Grundwasser sowie aus oberirdischen Gewässern für die landwirtschaftliche Beregnung einer Fläche von 239,69 ha. Der Beregnungsverband Mittlere Elz ist ein Wasser- und Bodenverband, dessen Verbandsgebiet mit einer Gesamtfläche von 317,95 ha auf den Ge-markungen Denzlingen, Waldkirch, Waldkirch-Buchholz, Sexau, Emmendingen, Kollmarsreute, Emmendingen- Wasser liegt. Die Fläche befindet sich in Teilen innerhalb der Wasserschutzgebiete Mauracher Berg Tiefbrunnen 1 und 2 Denzlingen, PLK Emmendingen sowie Tiefbrunnen II und III Emmendingen.

Im Jahr 2003 wurde erstmalig die wasserrechtliche Erlaubnis an den Beregnungsverband Mittlere Elz erteilt. Für die weitere Beregnung ab dem Jahr 2020 ist ein neues wasserrechtliches Erlaubnisverfahren erforderlich. Entsprechend dem vorliegenden Antrag wird die jährliche Entnahme von 367.500 m3 aus dem Grundwasser und die Entnahme von 122.500 m3 aus Oberflächengewässern beantragt. Dieser Gesamtbedarf von insg. 490.000 m3 gliedert sich anteilig in 347.000 m3 für die Zusatzberegnung sowie 143.000 m3 für die Frostschutzberegnung. Weiter beantragt der Beregnungsverband Mittlere Elz für extrem trockene Jahre eine Erhöhung der Entnahme aus Grund- und Oberflächengewässer um jeweils 25 % und damit in der Summe 576.750 m3 aus Grund- und Oberflächengewässer.
Das aus den vorhandenen Beregnungsbrunnen entnommene Grundwasser wird teilweise direkt zur Beregnung verwendet und darüber hinaus in oberirdische Gewässer eingeleitet. Über das im Verbandsgebiet vorhandene Gewässersystem wird das eingeleitete Grundwasser so zu den für die Beregnung vorgesehenen Flächen weitergeleitet.

Der Antrag und die zugehörigen Unterlagen (Pläne und Beschreibungen) liegen für die Dauer eines Monats während der Dienststunden, beginnend vom 2. Januar 2020 bis einschließlich 3. Februar 2020 beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Denzlingen, Hauptstr. 110, 79211 Denzlingen, Zimmer Nr. 3.05, zur Einsichtnahme durch jedermann öffentlich aus.
Der Antrag und die Planunterlagen können auch hier auf der Internetseite der Gemeinde Denzlingen unter www.denzlingen.de/Rubrik Aktuelles eingesehen werden.

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ab-lauf der Auslegungsfrist bei der Gemeinde Denzlingen, Hauptstr. 110, 79211 Denzlingen oder beim Landratsamt Emmendingen -Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz-, Bahnhofstraße 2-4, 79312 Emmendingen, Zimmer Nr. 236 schriftlich oder zur Niederschrift Einwendungen gegen den Antrag erheben.

Nach Ablauf der Einwendungsfrist findet ein Erörterungstermin statt, es sei denn, dass

a) dem Antrag im Einvernehmen mit allen Beteiligten in vollem Umfange entsprochen wird oder
b) alle Beteiligten auf eine mündliche Verhandlung verzichten.

Es wird auf Folgendes hingewiesen:
1. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, im Verwaltungsverfahren ausgeschlossen. Dies gilt entsprechend auch für Stellungnahmen der Vereinigungen.

2. Für die Fristwahrung ist der Eingang der Einwendung bzw. Stellungnahme beim Bür-germeisteramt der Stadt Emmendingen oder beim Landratsamt Emmendingen maßgeblich. Dies gilt auch für Vereinigungen, die aufgrund einer Anerkennung befugt sind, Rechtsbehelfe gegen die Entscheidung einzulegen.

3. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann in dem Erörterungstermin auch ohne ihn ver-handelt werden

4. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
- können die Personen, die Einwendungen erhoben haben, oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden,
- kann die Zustellung der Entscheidung über Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Der Erörterungstermin wird mindestens 1 Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht. Die Behörden, der Träger des Vorhabens und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt.

In Anwendung der EU- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) weisen wir darauf hin, dass die erhobenen Einwendungen und die darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für dieses wasserrechtliche Verfahren vom Landratsamt Emmendingen als Verantwortlichem erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um den Umfang der jeweiligen Betroffenheit beurteilen zu können und werden an den Vorhabenträger und seine Beauftragten zur Auswertung weitergegeben. Es handelt sich um eine erforderliche Verarbeitung nach Art. 6 Absatz 1 Satz 1 c DSGVO. Sowohl der Vorhabenträger als auch dessen Beauftragte sind zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Die Daten werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für den genannten Zweck erforderlich ist.

Denzlingen, 19.12.2019
Bürgermeisteramt der Gemeinde Denzlingen

Mehr Informationen sowie die Planungsunterlagen erhalten Sie ab 02.01.2020 auf der Homepage des Amts für Wasserwirtschaft und Bodenschutz beim Landratsamt Emmendingen unter der Rubrik "Aktuelle Informationen" :
https://www.landkreis-emmendingen.de/awb

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