Öffentliche Ausschreibung – Fischereiverpachtung
03.11.2022
Die Gemeinde Denzlingen vergibt im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung, durch Einholung schriftlicher Angebote, die Verpachtung des Rechts zur Ausübung der Fischerei für folgende Gewässer: - Glotter von der Gemarkungsgrenze Glottertal bis zur Gemarkungsgrenze Vörstetten, Lossele von der Abzweigung der Glotter bis zur Buchholzer Gemarkungsgrenze (einschl. Roßmattengraben)
- Schwanen und Feuergrabensystem
Die Verpachtung erfolgt für die Dauer von 12 Jahren vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024.
Als Bieter zugelassen sind Inhaber eines gültigen Fischereischeines gem. § 31 FischG BW, Interessengemeinschaften/Vereine, die im Umkreis von 15 km um die Gemeinde Denzlingen ihren Hauptwohnsitz/Vereinssitz haben.
Schriftliche Angebote sind bis zum 1. Dezember 2022 in verschlossenem Umschlag (Aufschrift: Fischereiverpachtung) an die Gemeinde Denzlingen -Liegenschaftsamt- Hauptstraße 110, 79211 Denzlingen einzureichen.
Die Verpächterin behält sich die Zuschlagsverteilung vor und ist nicht zur Zuschlagserteilung verpflichtet. Der Gemeinderat entscheidet durch freihändige Vergabe.
Als Bewertungskriterien bei einem Zuschlag erwartet die Gemeinde Denzlingen aussagekräftige Unterlagen und Nachweise. Für Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Schuh, Tel. 07666/611-1573 oder E-Mail: J.Schuh@Denzlingen.de.