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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
Mail
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Kostenlose Einstiegsberatung zur energetischen Sanierung (vor Ort)

Auszug aus der Förderrichtlinie 2023:

Was wird gefördert?
Eine Einstiegsberatung vor Ort durch Energieberater und Energieberaterinnen aus dem Beraternetzwerk der Gemeinde Denzlingen. Bei dieser individuellen Beratung soll ein erster Überblick über energetische Sanierungspotenziale im Gebäude des Antragstellers/der Antragstellerin dargestellt werden (Check der Gebäudehülle, Fördermöglichkeiten, Heizungsanlage, etc.). Für die Beratung wird ein Beratungsprotokoll erstellt.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer, Erbbauberechtigte oder Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwalter von Drei- oder Mehrfamilienhäusern) in Denzlingen sind.

Wie wird gefördert?
Die Gemeinde übernimmt die Vermittlung an die Berater aus dem Energieberater-Netzwerk und übernimmt die komplette Kostenabwicklung. Das Beratungsgespräch wird vom Energieberater/der Energieberaterin direkt mit der Gemeinde Denzlingen verrechnet.

Verwendungsnachweis
Der Energieberater/die Energieberaterin stellt die Beratung bei der Gemeinde Denzlingen in Rechnung, als Nachweis dient das Beratungsprotokoll. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann den Beratungswunsch mit dem entsprechenden Antragsformular online einreichen. Die Gemeinde vermittelt den Kontakt, der/die Berater/-in setzt sich dann direkt mit der Antragstellerin/dem Antragsteller für die Terminvereinbarung in Verbindung.

Hier können Sie einen Antrag auf Erstberatung stellen:
1. Antragsteller/ Antragstellerin
Vorname*
Name*
ggf. Institut
Straße, Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Telefon*
E-Mail*
2. Erstberatung Energetische Sanierung
Ich/ Wir beantrage(n) eine Einstiegsberatung mit einem Energieberater/ einer Energieberaterin zur energetischen Sanierung unseres Gebäudes. als einzelne/r Eigentümer/ Eigentümerin
als Wohnungseigentümergemeinschaft
Zuschuss: 100% Übernahme der Beratungskosten durch die Gemeinde Denzlingen. Die Abwicklung der Beratungskosten erfolgt direkt über die Gemeinde.
3. Der Antrag bezieht sich auf folgende Objekte in Denzlingen
Straße, Hausnummer*
Anzahl Wohneinheit(en) im Haus* Stück
Anzahl der verschiedenen Eigentümer bei Wohnungseigentümergemeinschaft* Stück
Spezielles Beratungsinteresse an
4. Erklärungen
Ich versichere, dass
  • mir die Förderrichtlinie zum Klimaschutz-Förderprogramm der Gemeinde Denzlingen 2023, Stand 06.04.2023, bekannt ist und ich diese akzeptiere.
  • ich als Eigentümer/ Miteigentümer oder Verwalter mit Vertretungsbefugnis für eine Wohnungseigentümergemeinschaft handle.
Mir bekannt ist, dass
  • zu Unrecht- insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen der Zuschusszusage- erhaltene Zuschüsse an die Gemeinde Denzlingen zurückzuzahlen sind.
  • die Gemeinde Denzlingen berechtigt ist, alle in diesem Antrag und den Verwendungsnachweisen erhaltenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO zum Zwecke der Antragsbearbeitung elektronisch zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten sowie mich per E-Mail auf Neuerungen und Informationen hinzuweisen.
  • Sie können jederzeit gegenüber der Gemeinde Denzlingen die Berichtigung Art. 16 DSGVO, Löschung Art. 17 DSGVO und Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von Ihrem Widerrufsrecht nach Art.7 DSGVO gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung ,mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
    Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E- Mail oder per Fax an die Gemeinde Denzlingen übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
  • die Gemeinde Denzlingen ihre Widerrufsmöglichkeiten wahrnehmen kann, bei nicht der Richtlinie entsprechende Ausführung oder nicht rechtzeitiger Vorlage geforderter Nachweise.
  • die Vermittlung an das Energieberaternetzwerk durch die Gemeinde erfolgt. Die Kontaktaufnahme findet durch den/ die Berater/in direkt statt. Die Kosten werden vom Energieberaterbüro mit der Gemeinde Denzlingen abgerechnet
Um einen Missbrauch unseres Kontaktformulars zu verhindern, geben Sie bitte die folgende Zahl von Hand in das Feld daneben ein.
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