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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Bundestagswahl am 24.09.2017

Wahlscheinantrag bequem per Internet

Zur Bundestagswahl am 24.09.2017 kann die Erteilung eines Wahlscheines schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Wir bieten für Sie die Beantragung eines Wahlscheins per Internet hier auf unserer Homepage an. Bitte beachten: Der Link ist nur bis Mittwoch, 20. September 2017, 12:00 Uhr, freigeschaltet.

Beim Aufruf des Links auf unserer Startseite erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben. Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Bürgerbüro Denzlingen, Frau Sillmann, Tel.: 611-108, E-Mail: , Fax: 611-110.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl des 19. Deutschen Bundestages am Sonntag, 24. September 2017, sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettel werden in die Schablonen gelegt. Die Felder für die „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird, ebenfalls kostenlos, eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig wiedergegeben.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter der Telefonnummer 0761/3 61 22.

Bundestags-Wahlportal der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB)

Informationen zur Bundestagswahl erhalten Sie über das Bundestags-Wahlportal der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (LpB):

Broschüre "Bundestagswahl 2017 - Einfach wählen gehen!"

Was man zur Bundestagswahl wissen muss, findet man hier in leichter Sprache ausgedrückt und übersichtlich gestaltet. Vor allem Menschen mit kognitiven Einschränkungen oder Lernschwierigkeiten, aber auch vielen anderen Wählerinnen und Wählern im Land wird die Bedeutung und Funktion der bevorstehenden Wahl auf verständliche Weise erklärt. Schritt für Schritt ist in Text und Bild zu erfahren, wie im Wahllokal gewählt wird und wie die Briefwahl funktioniert. Wichtige oder schwierige Wörter werden besonders erläutert, denn Verständlichkeit steht bei der Broschüre an oberster Stelle.

Broschüre "Bundestagswahl 2017 - Leitfaden für Assistenzkräfte in der Behindertenhilfe"

Ergänzend hat die Landeszentrale in Zusammenarbeit mit der Landesbehindertenbeauftragten und der Lebenshilfe Baden-Württemberg e. V. einen Leitfaden für Assistenzkräfte veröffentlicht. Darin werden ethische und rechtliche Grundsätze für die Unterstützung von Menschen mit Behinderung bei der Wahl formuliert. Er enthält zudem die rechtlichen Bestimmungen sowie Grundlageninformationen zum Bundestag und zur Wahl. Der Leitfaden richtet sich an Assistenzkräfte und Betreuer in der Behindertenhilfe, aber auch an die Betreiber von Alten- und Pflegeheimen und Krankenhäusern sowie an alle Einrichtungen die Menschen mit Behinderung unterstützen.

Bekanntmachungen