Ampel: „Nur bei Grün über die Straße – den Kindern ein Vorbild“
19.01.2022
Mit diesem Motto appellieren wir aus gegebenem Anlass an alle jugendlichen und erwachsenen Fußgänger, den jüngsten Verkehrsteilnehmern mit gutem Beispiel voran zu gehen und sich an jeder Ampel vorschriftsmäßig zu verhalten. „Bei Rot bleibst Du steh’n, bei Grün darfst Du geh’n.“ Obwohl alle diese Regel kennen, missachten Jugendliche und Erwachsene oftmals das Rotlicht als Warteanordnung an Überwegen und Kreuzungen mit Lichtsignalanlagen und mutieren somit zum schlechten Vorbild für Kinder. Gerade dieses regelkonforme Verhalten bei Rotlicht an Ampelanlagen ist aber enorm wichtig, um bei Kindern auch den richtigen Nachahmungseffekt zu setzen.
Jeder Erwachsene sollte sich daher bewusst sein, dass er Vorbild ist – für richtiges und falsches Verhalten. Erwachsene müssen auch wissen, dass eine Straße aus der Perspektive eines Kindes ganz anders aussieht, als aus ihrer Augenhöhe und dass das Gesichtsfeld eines Kindes unter zehn Jahren um rund 30 Prozent kleiner ist als das eines Erwachsenen. Deshalb nehmen Kinder Fahrzeuge auch deutlich später wahr. Infolge Fehleinschätzung der Geschwindigkeit, längere Reaktionszeit und impulsives Verhalten bringen sich Kinder beim Überqueren der Fußgängerüberwege bei roter Ampel dann oftmals in große Gefahr.
Wir appellieren deshalb insbesondere an erwachsene Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu beherzigen, dass ein eigenes, umsichtiges Verhalten im Straßenverkehr Kindern mehr Sicherheit bietet.