Sicherheitsvorkehrungen für zwei Spannbetonbrücken bei Denzlingen
05.02.2025
Nach dem Einsturz der Carolabrücke in Dresden hat das Verkehrsministerium Baden-Württemberg entschieden, die Kontrollen und Maßnahmen zur Sicherung von Brücken an Bundes- und Landesstraßen zu intensivieren. In diesem Zuge hat das Regierungspräsidium Freiburg (RP) in Abstimmung mit den unteren Verkehrsbehörden der Landratsämter und Städte für 31 Brücken im Regierungsbezirk Freiburg Sicherheitsvorkehrungen vereinbart. Diese sollen in den kommenden Wochen durch entsprechende Beschilderungen umgesetzt werden.Zur Entlastung der betroffenen Bauwerke wird jeweils in Abhängigkeit von der Brückenlänge ein Abstandgebot für den Schwerverkehr über 7,5 Tonnen angeordnet. Von dem Abstandsgebot für Schwerverkehr sind in Denzlingen folgende zwei Brücken betroffen:
1) Brücke im Zuge der B 294 in Fahrtrichtung Freiburg über die B 3 bei Denzlingen, Kreis Emmendingen
2) Brücke im Zuge der K 5103 über die B 294 bei Denzlingen, Kreis Emmendingen
Das Ziel der Maßnahmen ist es, die Bauwerke bis zum vorgesehenen Neubau zu entlasten.
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