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Photovoltaik auf dem Dach: Neue Regeln zur finanziellen Förderung

27.02.2024
Für Sonnenstromkraftwerke auf dem Hausdach gibt es 2024 zwei Änderungen:

1) Seit 1. Februar 2024 sinkt die (für 20 Jahre gültige) Einspeisevergütung für neue Anlagen halbjährlich um ein Prozent. Derzeit beträgt die Vergütung pro eingespeister Kilowattstunde 8,11 Cent.

2) Der für das Jahr 2023 auf 0 % abgesenkte Umsatzsteuersatz für Photovoltaikanlagen bleibt dauerhaft erhalten.

Diese und umfangreiche weitere Informationen rund um Photovoltaikanlagen und energetische Gebäudesanierung erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnhäusern und Gebäuden kostenfrei und unabhängig über das Programm „Zukunft Altbau“. Das Informationsprogramm wird vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg gefördert und von der KEA Klimaschutz- und Energieagentur BW umgesetzt.

Kontakt "Zukunft Altbau":
Beratungstelefon: 08000 / 12 33 33 (Montag bis Freitag, 9 bis 13 Uhr)
E-Mail: beratungstelefon@zukunftaltbau.de
www.zukunftaltbau.de