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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
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Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Bundestagswahl am Sonntag, 23. Februar 2025

Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am Freitag, 27. Dezember 2024, den 20. Deutschen Bundestag gemäß Artikel 68 des Grundgesetzes aufgelöst. Das geht aus einer Unterrichtung durch den Bundespräsidenten zur Anordnung über die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages (20/14400) hervor. Damit folgt Frank-Walter Steinmeier dem Vorschlag von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

In einer Erklärung hat der Bundespräsident den Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages auf Sonntag, 23. Februar 2025 festgelegt.

Wahlbenachrichtigung

Muster Wahlbenachrichtigung. Zwei Blätter, schwarze Schrift auf weißem UntergrundDie Wahlbenachrichtigungen für die kommende Bundestagswahl am 23.02.2025 wurden bereits verschickt und müssen bis zum 02.02.2025 bei allen Wahlberechtigten eingetroffen sein.
Wahlberechtigte, die bis zum 02. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden sich bitte an das Wahlamt der Gemeinde Denzlingen.

WAHLAMT DENZLINGEN, Bürgerbüro A-C
Hauptstraße 110, 79211 Denzlingen
Tel.: (07666) 611-1330, 611-1331 oder 611-1332
E-Mail:

Briefwahl beantragen / Wahlscheinantrag stellen

Wahlschein jetzt online beantragenWenn Sie Ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, müssen Sie zeitnah schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet oder Fax) oder durch persönliche Vorsprache bei der Gemeindeverwaltung einen Wahlscheinantrag stellen. Das Formular zur Beantragung des Wahlscheins liegt Ihrer Wahlbenachrichtigung bei. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Wahlschein/Briefwahlunterlagen schnell und bequem online beantragen

Wir bieten Ihnen die Beantragung Ihrer Breifwahlunterlagen per Internet an. Beim Aufruf des nachfolgenden Links (oder Klick auf nebenstehende Grafik) gelangen Sie zu einem Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Der online Antrag eines Wahlscheins ist bis Mittwoch 19. Februar, 12:00 Uhr möglich.

>> Wahlschein jetzt online beantragen.

Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Bürgerbüro Denzlingen, Frau Sillmann, Tel. 611-1330, Mail: , Fax: 611-1371.

Hinweis über kurze Fristen bei der Briefwahl

Stimmzettelumschlag für die Briefwahl Bundestagswahl Februar 2025Die beantragten Briefwahlunterlagen können erst mit Eintreffen der Stimmzettel - voraussichtlich ab Montag, 10. Februar 2025, - ausgegeben, ausgetragen oder versendet werden. Der späte Versand der Unterlagen ergibt sich aus den gesetzlichen Regelungen, die wiederum die Rechte der Parteien zur Wahlvorbereitung beachten müssen.

Bis zum Wahltag am Sonntag, 23. Februar 2025, an dem die Briefwahlunterlagen bis spätestens 18.00 Uhr bei der Gemeinde Denzlingen, Rathaus, Hauptstraße 110, eingegangen sein müssen, liegt demnach nur ein Zeitraum von maximal zwei Wochen. Das Bürgerbüro bereitet sich auf eine zügige Bearbeitung der Wahlscheinanträge vor. Dennoch stellt diese knappe Frist insbesondere beim Versenden und Rücklauf der Briefwahlunterlagen ins und vom Ausland eine erhebliche Herausforderung dar.

Sie haben die Möglichkeit während den üblichen Öffnungszeiten des Bürgerbüros Briefwahl zu beantragen:
Montag – Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 15.00 – 18.00 Uhr

Zusätzlich ist das Bürgerbüro für die Beantragung von Briefwahl ab dem 10. Februar 2025 bis zum Wahltag noch
Montag, Dienstag und Mittwoch 13.00 – 15.30 Uhr zu erreichen.


Hierzu bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit, den Wahlscheinantrag auf der Rückseite bitte schon zu Hause ausfüllen.

Dann erhalten Sie die Briefwahlunterlagen und können in einer Wahlkabine im Bürgerbüro die Briefwahl durchführen und abgeben.

Allgemeine Informationen zur Bundestagswahl 2025

Die Legislaturperiode des 20. Bundestages hat mit seiner konstituierenden Sitzung am 26. Oktober 2021 begonnen. Der reguläre Termin für die nächste Wahl musste deshalb innerhalb der Zeitspanne vom 27. August bis zum 26. Oktober 2025 liegen. Als Termin für die Bundestagswahl 2025 hatte Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier ursprünglich den 28. September 2025 festgelegt. Eine entsprechende Anordnung fertigte er Ende August aus, nachdem zuvor das Bundeskabinett den Termin empfohlen hatte.

Bei einer vorgezogenen Neuwahl können die meisten im Bundeswahlgesetz vorgesehenen Fristen nicht eingehalten werden. Dazu gehören beispielsweise die Fristen zur Anzeige der Beteiligung an der Wahl und zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen und Landeslisten. Paragraf 52 Absatz 3 des Bundeswahlgesetzes ermächtigt das Bundesministerium des Innern und für Heimat deshalb, im Falle einer Auflösung des Deutschen Bundestages die in dem Bundeswahlgesetz und in der Bundeswahlordnung bestimmten Fristen und Termine durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates abzukürzen.

Die Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (BGBl. 2024 I Nr. 436) ist am 28. Dezember 2024 in Kraft getreten. Die wesentlichen Termine und Fristen für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag sind auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin abrufbar.

Wer darf den Bundestag wählen?

Wer wahlberechtigt ist, regeln Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes und Paragraf 12 des Bundeswahlgesetzes. Danach dürfen alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind, bei einer Bundestagswahl mitentscheiden.

Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind laut Paragraf 13 des Bundeswahlgesetzes Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde. (30.12.2024)

Bekanntmachungen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025