Förderung der Umgestaltung von Schottergärten
Auszug aus der Förderrichtlinie 2024:
Mit diesem Förderbaustein unterstützt die Gemeinde Denzlingen die Umwandlung von artenarmen und hitzebildenden Schottergärten in hochwertige Lebensräume.
Was wird gefördert?
Bei der umgestalteten Fläche muss es sich um eine zusammenhängende Fläche von mindestens 4 m2 handeln, die bisher dominiert war von Steinen/Kies oder anderen Materialien, die sich stark aufheizen. Nach der Umgestaltung wurde der Anteil der Steine/Kies und anderen sich aufheizenden Materialien durch heimische und insektenfreundliche Bepflanzung ersetzt. Genaue Förderbedingungen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Wie wird gefördert?
Die Gemeinde Denzlingen übernimmt 30 % der Umgestaltungskosten, max. 800,00 € pro Projekt, nach Abschluss der Umgestaltung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer/-innen, Erbbauberechtigte, Mieter/-innen oder Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwaltungen oder Verwaltungsbeiräte) von Ein- oder Mehrfamilienhäusern in Denzlingen sind.
Verwendungsnachweis
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach Umsetzung des Projekts eingereicht werden:
Mit diesem Förderbaustein unterstützt die Gemeinde Denzlingen die Umwandlung von artenarmen und hitzebildenden Schottergärten in hochwertige Lebensräume.
Was wird gefördert?
Bei der umgestalteten Fläche muss es sich um eine zusammenhängende Fläche von mindestens 4 m2 handeln, die bisher dominiert war von Steinen/Kies oder anderen Materialien, die sich stark aufheizen. Nach der Umgestaltung wurde der Anteil der Steine/Kies und anderen sich aufheizenden Materialien durch heimische und insektenfreundliche Bepflanzung ersetzt. Genaue Förderbedingungen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Wie wird gefördert?
Die Gemeinde Denzlingen übernimmt 30 % der Umgestaltungskosten, max. 800,00 € pro Projekt, nach Abschluss der Umgestaltung.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer/-innen, Erbbauberechtigte, Mieter/-innen oder Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwaltungen oder Verwaltungsbeiräte) von Ein- oder Mehrfamilienhäusern in Denzlingen sind.
Verwendungsnachweis
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach Umsetzung des Projekts eingereicht werden:
- Rechnung(en) für die Kosten der Umsetzung der Maßnahme
- Foto der Maßnahme mit Vorher-Nachher-Vergleich
- Bericht über die eingesetzten Pflanzen und verwirklichten Maßnahmen