Förderung der Umgestaltung von Schottergärten
Auszug aus der Förderrichtlinie 2025:
Mit diesem Förderbaustein unterstützt die Gemeinde Denzlingen die Umwandlung von artenarmen und hitzebildenden Schottergärten in hochwertige Lebensräume.
Bei der umgestalteten Fläche muss es sich um eine zusammenhängende Fläche von mindestens 4 m2 handeln, die bisher dominiert war von Steinen/Kies oder anderen Materialien, die sich stark aufheizen. Nach der Umgestaltung wurde der Anteil der Steine/Kies und anderen sich aufheizenden Materialien durch heimische und insektenfreundliche Bepflanzung ersetzt. Genaue Förderbedingungen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.
Die Gemeinde Denzlingen übernimmt 30 % der Umgestaltungskosten, max. 800,00 € pro Projekt, nach Abschluss der Umgestaltung.
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer/-innen, Erbbauberechtigte, Mieter/-innen oder Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwaltungen oder Verwaltungsbeiräte) von Ein- oder Mehrfamilienhäusern in Denzlingen sind.
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach Umsetzung des Projekts eingereicht werden:- Rechnung(en) für die Kosten der Umsetzung der Maßnahme
- Foto der Maßnahme mit Vorher-Nachher-Vergleich
- Bericht über die eingesetzten Pflanzen und verwirklichten Maßnahmen