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Schulverweigerung - sich beraten lassen ➚
Kinder und Jugendliche sind schulpflichtig, wenn sie in Baden-Württemberg ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben.
| Fon | +49 (7666) 611-0 |
|---|---|
| Montag-Freitag: | 08.00-12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 15.00-18.00 Uhr |