Landkreis Emmendingen ab 27. Juli wieder auf Inzidenzstufe 1
27.07.2021
Nur fünf Tage musste der Landkreis Emmendingen die Inzidenzstufe 2 ausrufen, bereits ab 27. Juli 2021 geht es wieder zurück in die niedrigste Stufe, Inzidenzstufe 1. Der 7-Tage-Inzidenzwert mit dem 27. Juli (8,4) seit fünf Tagen (Donnerstag: 7,2; Freitag: 7,8; Samstag: 7,8; Sonntag: 7,2) unter dem Schwellenwert von zehn Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Damit liegen die Voraussetzungen für das Inkrafttreten von Maßnahmen der Inzidenzstufe 1 vor. Die Landesregierung hatte die Corona-Verordnung Ende Juni grundlegend überarbeitet und vier Inzidenzstufen festgelegt. Das Gesundheitsamt Emmendingen hat mit Datum vom 26. Juli 2021 das Vorliegen der Inzidenzstufe 1 mit einer öffentlichen Bekanntmachung bestätigt.
Damit treten für den Landkreis Emmendingen ab morgen, Dienstag, 27. Juli wieder die Lockerungen der Inzidenzstufe 1 in Kraft. Sie ist gültig, bis das Gesundheitsamt eine Überschreitung des Inzidenzwertes von 10 (zurück zu Inzidenzstufe 2) an fünf aufeinanderfolgenden Tagen feststellt.
Unter anderem ändert sich in der Inzidenzstufe 1 folgendes:
- Kontaktbeschränkungen (Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt, Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt): Maximal 25 Personen. In Inzidenzstufe 2 galt in den vergangenen Tagen vier Haushalte, max. 15 Personen (Kinder dieser Haushalte und bis zu fünf weitere Kinder bis einschließlich 13 Jahre zählen nicht mit.)
- Private Veranstaltungen wie Hochzeiten oder Geburtstage: In Inzidenzstufe 1 gilt im Freien maximal 300 Personen und in geschlossenen Räumen maximal 300 Personen mit 3G (Getestet, Geimpft, Genesen). In Inzidenzstufe 2 verringerte sich diese Zahlen auf 200.
- Öffentliche Veranstaltungen, wie Theater-, Opern- und Konzertaufführungen sowie Kino und Filmvorführungen: In Inzidenzstufe 1 gilt eine Erlaubnis für 1.500 Besucherinnen und Besucher im Freien – wobei ab 300 eine Maskenpflicht gilt – oder 500 in geschlossenen Räumen. In Inzidenzstufe 2 halbierten sich all diese Zahlen. Zudem gilt in beiden Inzidenzstufen maximal 50 Prozent der Kapazität ohne Abstandsgebot mit maximal25.000 Personen.
- Diskotheken: 30 Prozent mit 3G (nachweislich geimpft, getestet oder genesen) der eigentlichen Kapazität sind erlaubt, Datenverarbeitung und Hygienekonzept sind erforderlich. Ab Inzidenzstufe 2 dürfen Diskotheken nicht öffnen.
Keine Änderungen gibt es in den Bereichen Freizeiteinrichtungen, außerschulische und berufliche Bildung, Kultureinrichtungen, Gastronomie- und Vergnügungsstätten, Einzelhandel, Beherbergung, touristischer Verkehr und Sport.
Quelle: Landkreis Emmendingen