Stabilisierungshilfe für das Hotel- und Gaststättengewerbe ab 01.07.2020
01.07.2020
Die Stabilisierungshilfe Corona wird ausschließlich für gewerbliche Unternehmen, Soloselbständige und Sozialunternehmen aus dem Hotel- und Gaststätten gewerbe gewährt, die unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in Liquiditätsengpässe geraten sind. Die Antragssteller müssen mehr als 50 % ihres Umsatzes mit Tätigkeiten in dieser Branche erwirtschaften.Betroffene Betriebe erhalten in Abhängigkeit des tatsächlichen Liquiditätsengpasses für einen Zeitraum von drei Monaten bis zu
3.000 Euro einmalige Liquiditätshilfe
2.000 Euro für jeden Beschäftigten (Vollzeitäquivalente).
Für die Beantragung müssen die Antragssteller das Antragsformular zusammen mit einer Liquiditätsplanung und einem Bescheid des Steuerberaters auf dem Portal der Kammern unter www.bw-stabilisierungshilfe-hoga.de hochladen.
Hilfestellung bei der Feststellung der Antragsberechtigung sowie bei der Beantragung bieten die Hotlines der Industrie- und Handelskammern (IHK Südlicher Oberrhein 0761-3858 823). Der Zuschuss wird erst nach erfolgreicher Prüfung auf das in dem Antrag angegebene Konto ausgezahlt. Die Kammern sind für die Vorprüfung der Angaben zuständig. Die L-Bank führt die Bewilligung und Auszahlung durch.
Die Antragsstellung ist ab 1. Juli 2020 möglich.