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Gemeinde Denzlingen
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D-79211 Denzlingen
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Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Öffentliche Bekanntmachung

28.02.2020
Der Beregnungsverband Mittlere Elz be¬antragte mit Schreiben vom 05.12.2019 die wasserrechtliche Erlaubnis zur Entnahme aus Grundwasser und aus oberirdischen Gewässern zur landwirtschaftlichen Feldberegnung einer Fläche von 239,69 ha.

Im oben genannten wasserrechtlichen Verfahren in der Zuständigkeit des Landratsamtes Emmendingen als Untere Wasserbehörde wurde die Offenlage der Antragsunterlagen vom 02.01.2020 bis einschließlich 03.02.2020 in den Bürgermeisterämtern der Stadt Emmendingen, der Stadt Waldkirch, der Gemeinde Sexau sowie der Gemeinde Denzlingen durchgeführt. Zur Erörterung der rechtzeitig erhobenen Einwendungen und der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden mit dem Antragsteller, den Behörden, den Betroffenen sowie den Personen, die Einwendungen erhoben haben, findet am

Donnerstag, 19. März 2020, 9:00 Uhr im
Landratsamt Emmendingen, großer Sitzungssaal
Bahnhofsstraße 2-4, 79312 Emmendingen

ein Erörterungstermin statt.

Es ist – mit dem Vorbehalt, dass sich noch Änderungen ergeben können – folgende Tagesordnung vorgesehen:

1. Eröffnung des Erörterungstermins
2. Vorstellung des beantragten Vorhabens
3. Erörterung der Einwendungen und Stellungnahmen
4. Abschluss der Erörterung

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt und entschieden werden kann, verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind und das Anhörungsverfahren mit Schluss der Verhandlung beendet ist. Unabhängig von einer Teilnahme am Erörterungstermin werden die vorgebrachten Einwendungen von der Unteren Wasserbehörde geprüft und über sie entschieden.

Die Verhandlung ist grundsätzlich nicht öffentlich. Soweit keiner der Beteiligten widerspricht, kann die Öffentlichkeit hergestellt werden.

Landratsamt Emmendingen
- Untere Wasserbehörde -