
Klimaschutz-Förderprogramm 2025: Ab sofort Anträge stellen
25.03.2025
Das Klimaschutz-Förderprogramm der Gemeinde Denzlingen wird auch im Jahr 2025 fortgesetzt. Ab sofort können Denzlinger Bürger und Bürgerinnen wieder Förderanträge stellen und Zuschüsse für nachhaltige Maßnahmen erhalten. Anträge können bis zum 15. Dezember dieses Jahres online eingereicht werden.Ein wichtiger Hinweis: Förderanträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach der Umsetzung der Maßnahme gestellt werden.
Inhaltlich bleibt das Klimaschutz-Förderprogramm unverändert, sämtliche Förderpakete werden weiterhin angeboten. Dazu zählen Zuschüsse in den Bereichen Photovoltaik, Mobilität, Sanierung, nachhaltiges Leben und Klimafolgenanpassung.
Besonders hervorzuheben sind die Fördermöglichkeiten für Photovoltaik-Maßnahmen, da diese einen wesentlichen Beitrag zur angestrebten Klimaneutralität der Gemeinde Denzlingen bis 2035 leisten. Zudem gibt es auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, eine Solarparty zu veranstalten: Überzeugen Sie Bekannte und Menschen aus Ihrer Straße und Umgebung in geselliger Runde von der Stromerzeugung auf dem eigenen Dach.
Erstmals wird in Denzlingen in diesem Jahr ein Naturgartenwettbewerb durchgeführt, wodurch die Förderung zur Umgestaltung von Schottergärten besondere Bedeutung erhält. Auch Maßnahmen wie Regenwasserspeicher sowie Erstberatungen zur Fassaden- und Dachbegrünung werden weiterhin gefördert, um auf die zunehmenden Hitzeperioden zu reagieren.
Um eine sichere und zukunftsfähige Mobilität zu fördern, bleiben auch die Unterstützungsangebote für E-Mobilität, Carsharing und die Anschaffung von beispielsweise (E-)-Lastenanhängern für Fahrräder bestehen.
>> Weitere Informationen zu den einzelnen Förderbausteinen finden Sie hier.
Bei Fragen zu Ihrem Förderantrag können Sie sich gerne an die Klimaschutzabteilung der Gemeinde Denzlingen wenden: E-Mail: klimaschutz@denzlingen.de oder Tel.: 07666/7611-1742.