In den nächsten Tagen erhalten Sie Ihren neuen Grundsteuerbescheid
13.01.2025
Liebe Bürgerinnen,liebe Bürger,
in den nächsten Tagen erhalten Sie Ihren neuen Grundsteuerbescheid. Sicherlich haben Sie über die Grundsteuerreform schon einiges gehört. Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Grundsteuer in bisheriger Form für verfassungswidrig erklärt. Seit dem 1. Januar 2025 gilt daher das neue Landesgrundsteuergesetz Baden-Württemberg. Die Grundsteuer B für Grundstücke, Wohnungen und Häuser ist nun nach der neuen Besteuerungsgrundlage zu berechnen.
Berechnet wird die neue Grundsteuer wie folgt:
1. Ermittlung des Grundsteuerwerts:
Hierfür wird die Grundstücksfläche mit dem jeweiligen Bodenrichtwert multipliziert.
2. Ermittlung des Grundsteuermessbetrags:
Hierfür wird der Grundsteuerwert mit der gesetzlich vorgegebenen Steuermesszahl multipliziert. Dabei werden unter anderem Grundstücke, die überwiegend zum Wohnen genutzt werden, durch eine Ermäßigung der Steuermesszahl um 30 Prozent begünstigt.
Der Grundsteuerwert und der Grundsteuermessbetrag werden vom Finanzamt ermittelt und den Eigentümerinnen und Eigentümern durch einen jeweiligen Bescheid mitgeteilt.
3. Ermittlung und Festsetzung der Grundsteuer:
Hierfür wird der Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz der Kommune multipliziert. Daraus ergibt sich schließlich der zu zahlende Jahresbetrag der Grundsteuer. Dieser wird den Eigentümerinnen und Eigentümern im Grundsteuerbescheid von ihrer Kommune mitgeteilt.
Die Reform der Grundsteuer ist eine wahre Herausforderung, die wie wir wissen mit viel Aufwand und einer gewissen Unsicherheit einhergeht. Damit Sie sich umfassend informieren können, finden Sie unter www.denzlingen.de/p/grundsteuer (auch zu erreichen über den nebenstehenden QR-Code) die neuen Hebesätze der Gemeinde Denzlingen sowie eine weitreichende Linksammlung.
Selbstverständlich sind wir auch persönlich im Rathaus Denzlingen telefonisch oder über unser Kontaktformular für Sie erreichbar.
Ihr Martin Ziegler
Kämmerer