Allgemeinverfügung zu Einschränkungen bei Niedrigwasser ist ausgelaufen
31.07.2023
Durch die für Anfang August vorhergesagten Niederschläge ist mit einer Entspannung der Pegelstände in den Fließgewässern zu rechnen. Laut der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg liegt der abgeschätzte Abflusswert am Referenzpegel Gutach/Elz in der ersten Augustwoche über dem mittleren Niedrigwasserabfluss (MNQ) von ≤ 1,58 m³/s. Vor diesem Hintergrund ist die Allgemeinverfügung des Landratsamtes Emmendingen vom 16.Juni 2023 über die Einschränkung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern und der Entnahme von Grundwasser zur Beregnung von Sportanlagen und landwirtschaftlichen Flächen, die bis 31. Juli 2023 befristet war, mit diesem Datum ausgelaufen.
Für den Fall, dass sich in den nächsten Wochen wieder eine Niedrigwassersituation entwickelt, könnte es erforderlich sein, den Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern und die Entnahme von Grundwasser zur Beregnung von Sportanlagen und landwirtschaftlichen Flächen erneut einzuschränken.
Quelle: Landratsamt Emmendingen