Vom Landratsamt geforderte Fotodokumentation liegt vor ABBRUCHGENEHMIGUNG FÜR „GRÜNEN BAUM“ ERTEILT
23.02.2021
Presse-Info - Landratsamt Emmendingen Denzlingen (us). Der Abbruch des Saalbaus des ehemaligen Gasthauses „Grüner Baum“ in Denzlingen ist jetzt grundsätzlich möglich: Das Landratsamt Emmendingen hat als Untere Denkmalschutzbehörde mit Datum vom 8. Februar 2021 in einem Schreiben an den Investor die denkmalschutzrechtliche Abbruchgenehmigung erteilt. Die Gemeinde Denzlingen wurde darüber ebenfalls informiert.
Der Projektentwickler hatte als Eigentümer des traditionsreichen Gebäudes beim Denzlinger Bahnhof im April 2020 den Abbruch des Gebäudes beantragt. Diesem Antrag hat die bei der Baurechtsbehörde des Landratsamtes angesiedelte Untere Denkmalschutzbehörde nach eingehender Prüfung zugestimmt. Maßgeblich für diese Entscheidung war der außerordentlich hohe Aufwand, das Gebäude nach heutigen Nutzungsanforderungen herzurichten. Daneben hat das Landratsamt auch die Planungen der Gemeinde Denzlingen zur Weiterentwicklung der Ortsmitte in den Blick genommen, in dem unter anderem Leerstände beseitigt, Potentiale der Innenentwicklung ausgeschöpft und die Erschließungssituation – insbesondere im Bereich der bislang einspurigen Bahnhofsstraße – optimiert werden.
Als Auflage hat das Landratsamt gefordert, dass das gesamte Gebäude vor Beginn des Abbruchs in einer Fotodokumentation erfasst wird, wobei das Augenmerk vor allem auf die Dachkonstruktion mit dem sogenannten „Zollingerdach“ gelegt werden sollte. Ein weiterer Bestandteil der vom Landratsamt geforderten Unterlagen waren historische Bau- und Bestandspläne. Diese Unterlagen sind am Freitag, 18. Februar 2021 beim Landratsamt eingegangen. Sie werden jetzt noch vom Landesdenkmalamt auf Vollständigkeit geprüft. bevor dann die endgültige Freigabe für den Abbruch des „Grünen Baum“ erfolgen kann.
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