Weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens/Stand: 18.03.2020
18.03.2020
Die Bundesregierung hat Leitlinien zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Coronavirus-Epidemie in Deutschland vereinbart, die von der Landesregierung als neue Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen zum 18. März beschlossen wurde.Ausdrücklich nicht geschlossen werden: der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Alle weiteren Verkaufsstellen des Einzelhandels, die nicht zu den oben genannten Einrichtungen gehören, werden geschlossen.
Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.