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Gemeinde Denzlingen
Hauptstraße 110
D-79211 Denzlingen
Fon+49 (7666) 611-0
Mail
Öffnungszeiten
Montag-Freitag: 08.00-12.00 Uhr
Donnerstag:15.00-18.00 Uhr

Förderung der Umgestaltung von Schottergärten

Auszug aus der Förderrichtlinie 2024:

Mit diesem Förderbaustein unterstützt die Gemeinde Denzlingen die Umwandlung von artenarmen und hitzebildenden Schottergärten in hochwertige Lebensräume.

Was wird gefördert?

Bei der umgestalteten Fläche muss es sich um eine zusammenhängende Fläche von mindestens 4 m2 handeln, die bisher dominiert war von Steinen/Kies oder anderen Materialien, die sich stark aufheizen. Nach der Umgestaltung wurde der Anteil der Steine/Kies und anderen sich aufheizenden Materialien durch heimische und insektenfreundliche Bepflanzung ersetzt. Genaue Förderbedingungen sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Wie wird gefördert?
Die Gemeinde Denzlingen übernimmt 30 % der Umgestaltungskosten, max. 800,00 € pro Projekt, nach Abschluss der Umgestaltung.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, die Eigentümer/-innen, Erbbauberechtigte, Mieter/-innen oder Eigentümergemeinschaften (bzw. entsprechend Vertretungsberechtigte bei mehreren Eigentümern, z.B. Hausverwaltungen oder Verwaltungsbeiräte) von Ein- oder Mehrfamilienhäusern in Denzlingen sind.

Verwendungsnachweis
Als Verwendungsnachweis müssen zusammen mit dem Antrag folgende Unterlagen spätestens 6 Monate nach Umsetzung des Projekts eingereicht werden:
  • Rechnung(en) für die Kosten der Umsetzung der Maßnahme
  • Foto der Maßnahme mit Vorher-Nachher-Vergleich
  • Bericht über die eingesetzten Pflanzen und verwirklichten Maßnahmen
1. Antragsteller/ Antragstellerin
Name*
Vorname*
ggf. Institut
Straße, Hausnummer*
PLZ*
Ort*
Telefon*
E-Mail*
Bank*
IBAN*
BIC*
2. Umgestaltung von Schottergärten in naturnahen Lebensraum
Bei der umgestalteten Fläche muss es sich um eine zusammenhängende Fläche von mindestens 4m² handeln, die bisher dominiert war von Steinen/ Kies oder anderen Materialien, die sich stark aufheizen. Nach der Umgestaltung wurde der Anteil der Stein/Kies und anderen sich aufheizenden Materialein durch heimische und insektenfreundliche Bepflanzung ersetzt.
Zuschuss: 30% der Umgestaltungskosten, maximal 800€
Größe der umgestalteten Fläche
Gesamtkosten der Umgestaltung laut Rechnung des Fachbetriebs EUR
3. Der Antrag bezieht sich auf folgende Objekte in Denzlingen
Straße, Hausnummer
Anzahl Wohneinheit(en) im Haus Stück
teils gewerblich/ freiberuflich genutztes Gebäude ja
nein
gewerblich/ freiberufliche Fläche kleiner als 50% ja
nein
4. Erklärungen
Ich versichere, dass
  • mir die Förderrichtlinie zum Klimaschutz-Förderprogramm der Gemeinde Denzlingen 2024, Stand 17.04.2024, bekannt ist und ich diese akzeptiere.
  • ich als Eigentümer/ Miteigentümer oder Verwalter mit Vertretungsbefugnis für eine Wohnungseigentümergemeinschaft handle.
Mir ist bekannt, dass
  • zu Unrecht-insbesondere aufgrund unzutreffender Angaben oder wegen Nichtbeachtung der geltenden Richtlinien und Bestimmungen der Zuschusszusage/- erhaltene Zuschüsse an die Gemeinde Denzlingen zurückzuzahlen sind.
  • die Gemeinde Denzlingen berechtigt ist, alle in diesem Antrag und den Verwendungsnachweisen enthaltenen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1a DSGVO zum Zwecke der Antragsbearbeitung elektronisch zu verarbeiten, zu speichern und auszuwerten sowie mich per E- Mail auf Neuerungen und Informationen hinzuweisen.
    Sie können jederzeit gegenüber der Gemeinde Denzlingen die Berichtigung Art. 16 DSGVO, Löschung Art. 17 DSGVO und Einschränkung der Verarbeitung Art. 18 DSGVO einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angaben von Gründen von Ihrem Widerrufsrecht nach Art.7 DSGVO gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung ,mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen.
    Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E- Mail oder per Fax an die Gemeinde Denzlingen übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. die Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.
  • Bei Auszahlung der Förderung eine automatische Benachrichtigung erfolgt.
  • die Gemeinde Denzlingen ihre Widerrufsmöglichkeiten wahrnehmen kann, bei nicht der Richtlinie entsprechender Ausführung oder rechtzeitiger Vorlage.
5. Verfahrenshinweise und Anlagen
Die Antragstellung erfolgt innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Projekts
Kopie der Rechnung für die Kosten der Umgestaltung( Fachbetrieb, Pflanzen, Material ect.) (Bild 1)
(max. 10 MB)
Kopie der Rechnung für die Kosten der Umgestaltung( Fachbetrieb, Pflanzen, Material ect.) (Bild 2)
(max. 10 MB)
Kopie der Rechnung für die Kosten der Umgestaltung( Fachbetrieb, Pflanzen, Material ect.) (Bild 3)
(max. 10 MB)
Auflistung der Gesamtkosten
(max. 10 MB)
Foto der umgestalteten Fläche im Vorher/ Nachher-Vergleich
(max. 10 MB)
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